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  • Kantonale digitale Bildungsstrategie (1H‒11H): Weiterbildung und Begleitung der Lehrpersonen haben Priorität

Kantonale digitale Bildungsstrategie (1H‒11H): Weiterbildung und Begleitung der Lehrpersonen haben Priorität

In seiner Sitzung vom 22. August verabschiedete der Staatsrat ein Rahmenkonzept, das die Umsetzung der digitalen Bildung an den Regel- und Sonderschulen erleichtert. Neben der vom Grossen Rat gewünschten IT-Ausstattung der Schülerinnen und Schüler der Orientierungsschulen wird der Weiterbildung und Begleitung der Lehrpersonen Priorität eingeräumt. Die Schuldirektionen und alle Lehrpersonen werden vom Kanton ausgestattet, damit sie ihre Aufgaben erfüllen können. Angesichts der zu tätigenden Investitionen ist eine Volksabstimmung zur Strategie nötig.

Veröffentlicht am 28. August 2023 - 14h49

Wie die enormen Fortschritte auf dem Gebiet der künstlichen Intelligenz gezeigt haben, ist die Digitalisierung eine gesellschaftliche Herausforderung, zumal die technologische Entwicklung unaufhaltsam weiter voranschreitet. Die Schule muss dieser Entwicklung Rechnung tragen. Die Lehrpläne wurden aktualisiert und schliessen die digitale Bildung als eigenständigen Fachbereich mit ein. Der Kanton Freiburg hat mit dem Lehrplan 21 (LP 21) seit vier Jahren an den deutschsprachigen Schulen positive Erfahrungen gesammelt. Nun sind die französischsprachigen Schulen an der Reihe, den Modullehrplan digitale Bildung des Westschweizer Lehrplans (PER EdNum) umzusetzen.

Ein klarer Rahmen für die Schulen

Für eine bestmögliche Umsetzung muss für die Schulen ein klarer materieller und organisatorischer Rahmen geschaffen werden. Um diesen Rahmen zu schaffen und der Motion 2019-GC-139 Folge zu leisten, hat der Staatsrat beschlossen, eine kantonale digitale Bildungsstrategie für die obligatorische Regel- und Sonderschulen zu erarbeiten (DigiBi-Strategie). Die Strategie deckt viele Bedürfnisse ab, die seitens Praxis bestehen:

  • Die Schulen sind von den Gemeinden bereits gut ausgestattet, weisen jedoch erhebliche Unter­schiede hinsichtlich Qualität und Niveau der Ausstattung, des Supports und der IT-Infrastruktur auf, was zu Ungleichheiten zwischen den Schülerinnen und Schülern, zu Sicherheitslücken und zur Gefahr der Verschwendung führt.
  • Digitale Bildung ist an den Schulen nichts Neues, aber die pädagogischen Konzepte sind nicht mehr auf dem neusten Stand.
  • Die Neuerungen im Bereich der digitalen Bildung erfordern eine Begleitung und Unterstützung vor Ort sowie spezielle pädagogische und technische Weiterbildungen.

Weiterbildung und Begleitung vor Ort

Für den gesamten obligatorischen Regelunterricht und die Sonderschulen umfasst die Strategie eine pädagogische Begleitung und Unterstützung für die Schuldirektionen und Lehrpersonen, Ansprechpersonen an den Schulen, einen Leitfaden und Modelle für die Integration der digitalen Bildung im Unterricht. Sie sieht Weiterbildungen vor, um den Lehrpersonen Methoden zu vermitteln, mit denen sie ihren Unterricht mit digitalen Möglichkeiten punktuell bereichern können. Dadurch werden digitale Lernaktivitäten gewährleistet, die dem Alter der Schülerinnen und Schüler angepasst sind.

Zentralisierte Beschaffung und Qualitäts-, Sicherheits- und Nachhaltigkeitsstandards

In organisatorischer und materieller Hinsicht übernimmt der Kanton die IT-Ausstattung der Schüle­rinnen und Schüler der Orientierungsschulen sowie der Lehrpersonen und des kantonalen Verwal­tungspersonals der gesamten obligatorischen Schulen. Für die IT-Ausstattung der Schülerinnen und Schüler an den Primarschulen sind weiterhin die Gemeinden zuständig. Diese Regelung wird allenfalls im Rahmen des zweiten Pakets der Aufgabenentflechtung zwischen Staat und Gemeinden (DETTEC) überprüft.

Für die Beschaffung und Verwaltung des Materials sieht die Strategie die Schaffung eines einzigen kantonalen Beschaffungsportals vor, das von der kantonalen Lehrmittelverwaltung (KLV) betrieben wird und eine sinnvolle und rationelle Beschaffung unter Einhaltung der Sicherheits-, Qualitäts- und Nachhaltigkeitsstandards begünstigt.

Die Strategie regelt auf kantonaler Ebene den IT-Support sowie die Verwaltung und die Verwendung von Anwendungsprogrammen und Software. Sie legt Standards für die IT-Infrastruktur fest. Im Bereich der nachhaltigen Entwicklung werden mehrere Möglichkeiten in Betracht gezogen, um die Auswirkungen der Strategie auf die Umwelt zu verringern, wie das Recycling und die Reparierbarkeit von Geräten. Sie werden in einer Arbeitsgruppe weiterentwickelt, die sich mit nachhaltiger Entwicklung und Gesundheit befasst.

Gesamtkosten von 68,7 Millionen verteilt auf 5 Jahre 

Die Verwaltung und Umsetzung dieser Strategie erfordern erhebliche finanzielle und personelle Ressourcen. Die zusätzlichen Kosten zulasten des Kantons belaufen sich auf insgesamt 68'671'000 Franken, davon entfallen 18% auf Weiterbildungskosten, 26% auf die pädagogische Begleitung, 18% auf den Kauf von IT-Ausstattung für die Schülerinnen und Schüler der Orientierungsschulen und der sonderpädagogischen Einrichtungen, 9% auf das Lehr- und Verwaltungspersonal der Schulen (27% des Gesamtbetrags), 13% auf den Kauf digitaler Lehrmittel, Lernsoftware und deren Verwaltung sowie 16% auf die Verwaltung und den Betrieb des Programms. 7,7 Millionen Franken entsprechen einer geschätzten Lastenverschiebung von den Gemeinden auf den Kanton. Um Ver­schwendung zu vermeiden, wird der Übergang von der Ausstattung durch die Gemeinden zur Ausstattung durch den Kanton entsprechend den Bedürfnissen und Gegebenheiten der einzelnen Schulen erfolgen.

Die nächsten Schritte

Die DigiBi-Strategie bedingt die Änderungen mehrerer Artikel des Schulgesetzes. Daher wird dem Grossen Rat eine Vorlage für eine Gesetzesänderung in Zusammenhang mit der DigiBi-Strategie unterbreitet. Da das Rahmenprogramm dem obligatorischen Finanzreferendum unterliegt, wird die Freiburger Bevölkerung anschliessend Gelegenheit haben, über die Vorlage abzustimmen.

Unter der Leitung von Staatsrätin Sylvie Bonvin-Sansonnens fand am 28. August 2023 um 10.30 Uhr eine Medienkonferenz in den Räumlichkeiten der OS Saane West, Rue de Matran 24, 1754 Avry-sur-Matran, statt

  • Die Art und Weise, wie solche Programme berechnet werden, ist standardisiert und entspricht den gesetzlichen Anforderungen. Dabei werden die einmaligen Kosten des Programms sowie die während eines Zeitraums von fünf Jahren regelmässig anfallenden Kosten berücksichtigt.

    Die einmaligen Kosten, die mit der Umsetzung der Strategie verbunden sind, betreffen insbesondere die Programmverwaltung, die Schulung der Ausbilderinnen und Ausbilder im Bereich der digitalen Bildung und die Erstanschaffung der IT-Ausstattung durch den Kanton. Diese Kosten belaufen sich auf 31,6 Millionen Franken.

    Die regelmässigen bzw. wiederkehrenden Kosten, die mit dem ständigen Betrieb der Strategie verbunden sind, entsprechen insbesondere der zentralen und praxisnahen technischen und pädagogischen Begleitung des eingerichteten Systems. Sie belaufen sich auf 37,1 Millionen Franken für die ersten fünf Jahre der Strategie, was einem durchschnittlichen Betrag von 7,4 Millionen Franken pro Jahr entspricht. Ab dem sechsten Jahr der Umsetzung werden die jährlichen Kosten auch die Erneuerung der vom Kanton bezahlten IT-Ausrüstung beinhalten und sich auf 15,7 Millionen Franken belaufen.

    Zum Vergleich: Der Kanton finanziert in diesem Schuljahr rund 6,3 Millionen Franken für Lehrmittel und andere Lernmittel und rund 5,5 Millionen Franken für Schulmaterialien (Bleistifte, Radiergummis, Hefte, Papier, Taschenrechner), die er den Schülerinnen und Schülern der obligatorischen Schulen gratis abgibt, insgesamt also 11,8 Millionen Franken. Es ist ein Jahresbudget, das je nach Anzahl der Schülerinnen und Schüler variiert.

Weitere Informationen

  • Kantonale digitale Bildungsstrategie an den Regel- und Sonderschulen (1H‒11H)
  • Projekte zum Thema Digitalisierung

Documents de la Stratégie EdNum

  • DigiBi-Strategie - Botschaft für die kantonale digitale Bildungsstrategie an den Regel- und Sonderschulen (PDF, 963.53k)
  • DigiBi-Strategie - Entwurf zur Änderung des Gesetzes über die obligatorische Schule (PDF, 77.98k)
  • Anhang A: Kostenrechner für die Gemeinden (XLSX, 77.08k)
  • Anhang B: Vernehmlassungsbericht (nur in französischer Sprache) (PDF, 703.72k)
  • Anhang C: Beurteilung der Nachhaltigkeit des Projekts (nur in französischer Sprache) (PDF, 170.3k)
Hauptbild
Die digitale Bildung ist im Lehrplan 21 integriert
Die digitale Bildung ist im Lehrplan 21 integriert © Etat de Fribourg - Staat Freiburg
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