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  • Einschulung und Ort des Schulbesuchs

Unterrichtssprache

Lead

Da der Kanton Freiburg zweisprachig ist, entspricht die Unterrichtssprache der Amtssprache der Gemeinde oder der Gemeinden, die den Schulkreis bilden.

Die Schule: In Deutsch oder Französisch?

Befindet sich der Wohnort der Eltern in einem Schulkreis, in dem die Amtssprache Französisch ist, wird der Unterricht in Französisch erteilt. Befindet sich der Wohnort der Eltern hingegen in einem Schulkreis mit Deutsch als Amtssprache, wird der Unterricht in Deutsch erteilt. Gehören einem Schulkreis entweder eine Gemeinde mit französischer und eine Gemeinde mit deutscher Amtssprache oder eine zweisprachige Gemeinde an, so gewährleisten die Gemeinden des Schulkreises den unentgeltlichen Besuch der öffentlichen Schule in beiden Sprachen.

 

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Übersichtsseite mit dem Titel Sprachenlernen

  • Ernährung, Bewegung und Körperbild bei Kindern und Jugendlichen
  • Kinder und Jugendliche: gesund in der Schule
  • Obligatorische Schule – Organisation und Ablauf, 1. Zyklus
  • Obligatorische Schule – Organisation und Ablauf, 3. Zyklus
  • Obligatorische Schule - Organisation und Ablauf, 2. Zyklus
  • Schulferien
  • Sonderpädagogik: obligatorische Schule
Direktionen / zugehörige Ämter

Direktion für Bildung und kulturelle Angelegenheiten

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Die Assoziierung an andere Direktionen oder Ämter

Amt für französischsprachigen obligatorischen Unterricht

Kontaktinformation

Amt für deutschsprachigen obligatorischen Unterricht

Kontaktinformation

Herausgegeben von Direktion für Bildung und kulturelle Angelegenheiten

Letzte Änderung: 09.11.2023

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