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  • Für Schülerinnen und Schüler der Orientierungsstufe
  • Für Schülerinnen und Schüler der Orientierungsstufe

Stipendium für Studium und Lehre

Lead

Stipendien sind einmalige oder wiederkehrende Beiträge, die bei normalem Verlauf der Ausbildung nicht zurückbezahlt werden müssen.

Prinzip der Ausbildungsfinanzierung

Das Gesetz über die Stipendien und Studiendarlehen geht vom Grundsatz aus, dass die Finanzierung der Ausbildung in erster Linie Sache der Eltern und der Person in Ausbildung ist.

Auf ein entsprechendes Gesuch hin kann das Amt Ausbildungsbeiträge gewähren, wenn

  • Sie eine anerkannte Ausbildung absolvieren (Berufslehre oder Studium),
  • Ihre finanziellen Möglichkeiten und die Ihrer Eltern nicht ausreichen,
  • Sie die Voraussetzungen, die unter dem Stichwort Stipendien oder Darlehen aufgeführt sind, erfüllen.

Alle minder- oder volljährigen Personen, die ihren stipendienrechtlichen Wohnsitz  im Kanton Freiburg haben, können ein Gesuch einreichen, sofern sie eine Ausbildung absolvieren, die mit einem eidgenössischen oder kantonalen Diplom abschliesst (anerkannte Ausbildungen).

Verfahren und Voraussetzungen für die Ausrichtung

  • Stipendiengesuch
  • Stipendienrechtlicher Wohnsitz
  • Erläuterung zur Berechnung
  • Übliche Beitragsdauer
  • Anerkannte Ausbildungen
  • Rechtsgrundlagen

Dokumente

Stiftungsliste (PDF, 370.04k)

Link Extern

  • boursesdetudes.ch
  • Fondation Pestalozzi
  • educationsuisse
Hauptbild
Bild Stipendien
Stipendien © 2018 Etat de Fribourg – Staat Freiburg
  • Darlehen
  • Gesuch um ein Stipendium
  • Stipendium für Studium und Lehre

Direktionen / zugehörige Ämter

Amt für Ausbildungsbeiträge

Kontaktinformation

Herausgegeben von Amt für Ausbildungsbeiträge

Letzte Änderung: 15.10.2024

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