• Startseite
  • Navigation
  • Inhalt
  • Kontakt
  • Suche

Kopfbereich

Staat Freiburg-Logo, zurück zur Homepage fr.ch
Themen
  • Arbeit und Unternehmen
  • Bildung und Schulen
  • Steuern
  • Raum, Planung und Bau
  • Polizei und Sicherheit
  • Alltag
  • Energie, Landwirtschaft und Umwelt
  • Staat und Recht
  • Gesundheit
  • Mobilität und Verkehr
  • Sport und Freizeit
  • Kultur und Tourismus
Leistungen
  • Informationen in Leichter Sprache
  • Leistungen des Oberamts (Patente, Hunde, Lotos usw.)
  • Zivilstandsurkunden
  • AHV, APG, Familienzulagen, Krankenversicherung
  • Betreibungsauszug
  • Friac
  • Pass und Identitätskarte
  • Öffentliche Versteigerung
  • Handelsregister
  • Stellenangebote des Staates Freiburg
Staat
  • Organisation des Staates
  • Statistiken

    Datenportal des Kantons Freiburg

  • News

    Direktionen, Amts und Institutionen

  • Freiburger Gesetzgebung

    Datenbank der freiburgischen Gesetzgebung (BDLF)

  • Transparenz

    Zugang zu amtlichen Daten und Dokumenten

Politisches Leben
  • Laufende kantonale Vernehmlassungen

    Laufende Vernehmlassungen..

  • Rechtsprechung

    des Kantonsgerichts

  • Amtsblatt

    Das Amtsblatt im Internet lesen

  • Abstimmungen und Wahlen
  • Entscheide des Staatsrates

    Zusammenfassungen der Sitzungen des Staatsrats

  • Sessionen des GR

    Sessionsdaten

  • Leichte Sprache
  • Kontakt
  • Online-Leistungen
  • Français
  • Deutsch ((Aktive Sprache))
Standard
Hell
Dunkel
  • Home
  • Bildung und Schulen
  • Stipendien und Studiendarlehen
  • Darlehen

Darlehen

Lead

Studiendarlehen sind einmalige oder wiederkehrende Beiträge, die nach Abschluss oder Abbruch der Ausbildung zurückbezahlt werden müssen.

Die Darlehen sind zinsfreie Ausbildungsbeiträge. Wenn die festgelegten Rückzahlungsfristen nicht eingehalten werden, kann ein Verzugszins verlangt werden.
 
Auf Anfrage kann das Amt einen Ausbildungsbeitrag in Form eines Darlehens gewähren, wenn Ihre finanziellen Möglichkeiten, diejenigen Ihrer Eltern und gegebenenfalls die Ihrer Ehepartnerin/Ihres Ehepartners nicht ausreichen, um die Ausbildungskosten zu decken. Ein Darlehen kann zusätzlich zu einem Stipendium oder anstelle eines Stipendiums gewährt werden.
 
Die Bedingungen betreffend anerkannter Ausbildungen und stipendienrechtlichem Wohnsitz sind dieselben wie für die Stipendiengesuche.

Gewährung eines Ausbildungsbeitrags als Darlehen

  • Sie haben insgesamt 11 Jahre Ausbildung gemacht, unabhängig davon, ob Sie ein Stipendium erhalten haben
  • Sie haben mehr als zwei Ausbildungen ohne triftige Gründe abgebrochen
  • Ihre Ausbildung dauert länger als vorgesehen
  • Sie sind nach dem 40. Lebensjahr noch in Ausbildung
  • Sie sind in der Vorbereitung zum Doktorat
  • Sie absolvieren ein Anwaltspraktikum
  • Ihre jährlichen Ausbildungskosten übersteigen die Normen, die für die Berechnung des Stipendiums angewendet werden

Verfahren und Voraussetzungen für die Ausrichtung

  • Erläuterungen zur Gewährung
  • Stipendienrechtlicher Wohnsitz
  • Beilagen zum Gesuch
  • Rechtsgrundlagen
Hauptbild
Darlehen
Darlehen © 2018 Etat de Fribourg – Staat Freiburg
  • Darlehen

  • Gesuch um ein Stipendium
  • Stipendium für Studium und Lehre
Direktionen / zugehörige Ämter

Amt für Ausbildungsbeiträge

Kontaktinformation

Herausgegeben von Amt für Ausbildungsbeiträge

Letzte Änderung: 15.10.2024

Teilen auf:

Fußbereich

Staat Freiburg-Logo, zurück zur Homepage
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Barrierefreiheit
  • Kontakt
  • Inhaltsabonnement und Akkreditierung
Folgen Sie uns auf: