Die Sport-Kunst-Ausbildung erlaubt es den Talentkünstlerinnen und -künstlern bei Bedarf eine Stundenplan-Anpassung und/oder eine Stundenplan-Entlastung sowie zusätzliche Unterstützung zu erhalten.
Das SKA-Programm basiert auf dem Reglement über den Sport (SportR) und den Richtlinien über die schulischen Massnahmen im Rahmen des Programms Sport-Kunst-Ausbildung des Kantons Freiburg.
Das SKA-Programm ist grundsätzlich Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe I und II und der Berufsschulen vorbehalten.
Themenbereiche
- Talentdefinition
- Antragsverfahren und Aufnahmekriterien für Talentkünstlerinnen und -künstler
- Kontakt
- Dokumente
- Beispiele für Beilagen
Nächster Informationsabend
Der nächste Informationsabend wird am Dienstag, 14. November 2023 um 19.00 Uhr an der CO Sarine-Ouest stattfinden.
Talentdefinition
Swiss Olympic definiert den Begriff «Talent» folgendermassen:
«Ein Talent ist eine Person, bei der man vorausschauend annimmt, dass sie oder er in Sport oder Kunst eine hohe Leistungsfähigkeit erreichen und Erfolge im Elitebereich erzielen kann.»
Antragsverfahren und Aufnahmekriterien für Talentkünstlerinnen und -künstler
Ausserordentliche Bewilligungskriterien für Talentkünstlerinnen und -künstler
1. Sein gesetzlicher Vertreter/seine gesetzliche Vertreterin muss den SKA-Fragebogen bis am 15. Februar für das folgende Schuljahr vollständig ausfüllen und mit allen Beilagen einreichen.
SKA-Anmeldung
2. Das Konservatorium prüft, ob alle Voraussetzungen nach Artikel 13 erfüllt sind, und leitet seine Stellungnahme, in der der anerkannte Status des Talentkünstlers angegeben ist, an die Schuldirektion weiter.
3. Die Schuldirektion entscheidet anschliessend sowohl über die Aufnahme ins SKA-Förderprogramm wie auch über die schulischen Massnahmen, unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Konservatoriums. Die Schuldirektion teilt ihren Entscheid den Eltern oder der volljährigen Schülerin oder dem volljährigen Schüler mit.
Achtung: Tänzerinnen und Tänzer müssen den "SKA Kunst" Fragebogen ausfüllen!
Gemäss Art. 13 können Nachwuchskünstlerinnen und Nachwuchskünstler zum SKA-Förderprogramm zugelassen werden, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
a) Sie sind Mitglied in einem freiburgischen Verein oder Klub.
b) Sie gehören einem regionalen oder nationalen Kader der Schweiz an.
c) Sie erreichen das erforderliche künstlerische Leistungsniveau nach den vom Amt/Konservatorium festgelegten Kriterien.
d) Sie üben ihre Disziplin während mindestens 10 Stunden pro Woche aus.
e) Sie weisen genügende Schulresultate auf.
f) Sie werden nachweislich medizinisch betreut.
Das erforderliche künstlerische Leistungsniveau (Art. 13 c) finden Sie hier:
Kriterien für Talentkünstler/innen im Kanton Freiburg
Kontakt
Fur weitere Informationen steht Ihnen das Amt für Sport zur Verfügung (sspo_saf@fr.ch).