Informationen und Verfahren
Das BMA setzt die fremdenpolizeilichen Vorschriften betreffend Einreise, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit von ausländischen Staatsangehörigen um. Zudem bearbeitet das Amt die Anträge von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern auf Ausstellung von Pässen und Identitätskarten.
Sie können die Sektoren unseres Amtes per Post, E-Mail oder Telefon erreichen (zu den Kontakten).
Schweizer Bürger/innen
Vereinbaren Sie einen Termin unter www.passeportsuisse.ch oder rufen Sie 026 305 15 26 an.
Ausländische Staatsbürger/innen
- Alle massgebenden administrativen Schritte beim Amt können ohne persönliches Erscheinen (per Post oder E-Mail) erledigt werden, z. B. Ankunftserklärung, Gesuch um Aufenthaltsbewilligung, Verlängerung der Bewilligung mit Verfallsanzeige usw.
Ein persönliches Erscheinen ist nur in folgenden Fällen notwendig:- a) Definitive Abmeldung aus der Schweiz (betrifft alle Personen, welche die Schweiz verlassen)
- b) Antrag auf ein Rückreisevisum, Reiseausweis für Flüchtlinge oder ein Pass für eine ausländische Person
- c) Verlängerung des Ausweises F oder N
- d) Gestützt auf eine Vorladung
ACHTUNG: Öffnungszeiten der Schalter finden Sie bei "Kontakt"
- Für die Erfassung Ihrer persönlichen oder biometrischen Daten, Sie erhalten automatisch einen Termin per Post. Um den Termin zu ändern, klicken Sie bitte hier und geben Sie den Zugangscode ein, der unten auf Ihrer Biometrie-Mitteilung notiert ist.