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Leistungen

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Leistungen, Rechtsgrundlagen

Das Amt für Bevölkerung und Migration (BMA) stellt folgende Hauptleistungen sicher

Im Bereich Ausländerrechts

  • es erteilt oder verlängert Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligungen es entscheidet über Gesuche um Bewilligung einer Erwerbstätigkeit
  • es ergreift Massnahmen, die bei Bedarf die Wegweisung aus der Schweiz gewährleisten

Im Bereich Identitätsdokumente für Schweizer Bürgerinnen und Bürger

  • es erhält, bearbeitet und übermittelt die Anfragen zur Ausstellung von Pässen
  • es erfasst hierfür die biometrischen Daten
  • es erhält oder kontrolliert vor der Übermittlung die Anfragen zur Ausstellung von Identitätskarten
  • es erstellt provisorische Pässe (Notpässe)

Im Bereich Einwohnerkontrolle

  • es liefert den Behörden und den befugten öffentlichen Verwaltungen die in der kantonalen Informatik-Plattform enthaltenen Informationen
  • es liefert dem Bund die Daten gemäss der eidgenössischen Gesetzgebung
  • es führt die anderen ihm durch die Gesetzgebung über die Einwohnerkontrolle zugewiesenen Aufgaben aus

Rechtsgrundlagen

  • Ausführungsgesetz vom 13. November 2007 zum Bundesgesetz über Ausländer (AGAuG)
  • Asylverordnung vom 26. November 2002 (AsV)
  • Verordnung vom 17. Dezember 2002 über die Ausweise
  • Gesetz vom 23. Mai 1986 über die Einwohnerkontrolle
  • Asylwesen
  • Ausländer
  • Ausländische Arbeitskräfte
  • Formulare (Migrationssachen)
  • Harmonisierung Personenregister
  • Pass und Identitätskarte
Direktionen / zugehörige Ämter

Amt für Bevölkerung und Migration

Kontaktinformation

Herausgegeben von Amt für Bevölkerung und Migration

Letzte Änderung: 02.11.2023

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