Angehörige eines EU-25/EFTA-Staates, die eine selbstständige Erwerbstätigkeit mit Aufenthalt im Kanton Freiburg ausüben möchten, müssen ihre Ankunft selber melden und den Nachweis ihrer selbstständigen Erwerbstätigkeit erbringen.
Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit
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Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit
Herausgegeben von Amt für Bevölkerung und Migration
Letzte Änderung: 30.05.2016