Grenzgänger/innen aus einem EU-25/EFTA-Staat müssen ihre Ankunft selber melden.
Erstmaliger Stellenantritt bei weiterem Wohnsitz in einem EU-25/EFTA-Staat (Grenzgänger/innen mit G-Bewilligung)
Lead
Erstmaliger Stellenantritt (Grenzgänger/innen mit G-Bewilligung)
Herausgegeben von Amt für Bevölkerung und Migration
Letzte Änderung: 30.05.2016