• Startseite
  • Navigation
  • Inhalt
  • Kontakt
  • Suche

Kopfbereich

Staat Freiburg-Logo, zurück zur Homepage fr.ch
Themen
  • Arbeit und Unternehmen
  • Bildung und Schulen
  • Steuern
  • Raum, Planung und Bau
  • Polizei und Sicherheit
  • Alltag
  • Energie, Landwirtschaft und Umwelt
  • Staat und Recht
  • Gesundheit
  • Mobilität und Verkehr
  • Sport und Freizeit
  • Kultur und Tourismus
Leistungen
  • Informationen in Leichter Sprache
  • Leistungen des Oberamts (Patente, Hunde, Lotos usw.)
  • Zivilstandsurkunden
  • AHV, APG, Familienzulagen, Krankenversicherung
  • Betreibungsauszug
  • Friac
  • Pass und Identitätskarte
  • Öffentliche Versteigerung
  • Handelsregister
  • Stellenangebote des Staates Freiburg
Staat
  • Organisation des Staates
  • Statistiken

    Datenportal des Kantons Freiburg

  • News

    Direktionen, Amts und Institutionen

  • Freiburger Gesetzgebung

    Datenbank der freiburgischen Gesetzgebung (BDLF)

  • Transparenz

    Zugang zu amtlichen Daten und Dokumenten

Politisches Leben
  • Laufende kantonale Vernehmlassungen

    Laufende Vernehmlassungen..

  • Rechtsprechung

    des Kantonsgerichts

  • Amtsblatt

    Das Amtsblatt im Internet lesen

  • Abstimmungen und Wahlen
  • Entscheide des Staatsrates

    Zusammenfassungen der Sitzungen des Staatsrats

  • Sessionen des GR

    Sessionsdaten

  • Leichte Sprache
  • Kontakt
  • Online-Leistungen
  • Français
  • Deutsch ((Aktive Sprache))
Standard
Hell
Dunkel
  • Home
  • Arbeit und Unternehmen
  • Handel
  • Kurse für Inhaber/innen von Patenten G, T, U oder V

Kurse für Inhaber/innen von Patenten G, T, U oder V

Lead

Kurse für Inhaber von Patenten G, T, V und U

Personen, die eine Teilausbildung absolvieren müssen

Personen im Besitz eines Patentes G oder T müssen eine Teilausbildung im Hotellerie- und
Restaurationsbereich absolviert haben. Sie sind verpflichtet, einen Kurs zur Gesetzgebung über
die Lebensmittelhygiene und -mikrobiologie, über die Gaststätten und den Tanz sowie über die
Sicherheit am Arbeitsplatz zu besuchen.

Einschreibung für den nächsten Kurs

Sobald eine Person ein Patentgesuch eingereicht hat, ist sie der Anforderung unterstellt,
den Wirtefachkurs zu absolvieren.
Die Gültigkeitsdauer des erteilten Patentes wird in diesem Fall auf ein Jahr beschränkt;
die Patentinhaberin oder der Patentinhaber muss während dieser Zeit den Kurs besucht haben.

Kursplanung für Inhaber/innen der Patente G, T und V


Datum Test
   
Vom 1. September 2025 - 17. Oktober 2025  24. Oktober 2025

Die Ausbildungskosten (Kurs und Material) betragen CHF 2150.00

Die Einschreibegebühr beträgt CHF 100.00

Die Prüfungsgebühr beträgt CHF 200.00

Dokumente

  • Planung 2025 G+T+V (PDF, 40.11k)
  • Anmeldung GTV 2025 (PDF, 1.05MB)
  • Amt für Gewerbepolizei
  • Geldspiele
  • Patent A für das Hotelleriegewerbe
  • Patent B für einen Betrieb mit Alkohol
  • Patent C für einen Betrieb ohne Alkohol
  • Patent D für eine Diskothek oder ein Kabarett
  • Patent F für durchgehende Restauration
  • Patent G für einen Betrieb, der einem Lebensmittelgeschäft angegliedert ist
  • Patent K für eine kurze Dauer
  • Patent U für eine Bar, die von einem Prostitutions-Salon abhängig ist
  • Patent V für eine fahrende Küche
  • Reisende
  • Traiteurpatent
  • Zusatzpatent E für eine Hotelbar
Direktionen / zugehörige Ämter

Amt für Gewerbepolizei

Kontaktinformation

Herausgegeben von Amt für Gewerbepolizei

Letzte Änderung: 13.05.2025

Teilen auf:

Fußbereich

Staat Freiburg-Logo, zurück zur Homepage
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Barrierefreiheit
  • Kontakt
  • Inhaltsabonnement und Akkreditierung
Folgen Sie uns auf: