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Unterhaltungsapparate

  • Leistung
Lead

Das Bewilligungsgesuch für den Betrieb eines Unterhaltungsapparats ist schriftlich an das Amt für Gewerbepolizei zu richten.

Bewilligungsverfahren

Das Bewilligungsgesuch für den Betrieb eines Unterhaltungsapparats ist schriftlich an das Amt für Gewerbepolizei zu richten; folgende Unterlagen und Auskünfte sind einzureichen:

  • Name, Vorname und Adresse der gesuchstellenden Person oder, wenn es sich um eine juristische Person handelt, ihres Vertreters;
  • genaue Angabe des Apparatetyps;
    Bezeichnung des Betriebsorts.

Anzahl Apparate in öffentlichen Gaststätten


Die Anzahl der in öffentlichen Gaststätten erlaubten Unterhaltungsapparate ist unbeschränkt.

Gebühren

  • Für die Erteilung einer Betriebsbewilligung für einen Unterhaltungsapparat ist eine Gebühr von 100 Franken zu bezahlen.

Dokumente

  • Bestellung PDF, 36.76k
  • Geldspielgesetz vom 17. September 2020 PDF, 774.21k
  • Amt für Gewerbepolizei
  • Geldspiele
    • Kleine Pokerturniere
    • Kleinlotterien
    • Spiellokale
    • Tombolas und Lottos
    • Unterhaltungsapparate

  • Patent A für das Hotelleriegewerbe
  • Patent B für einen Betrieb mit Alkohol
  • Patent C für einen Betrieb ohne Alkohol
  • Patent D für eine Diskothek oder ein Kabarett
  • Patent F für durchgehende Restauration
  • Patent G für einen Betrieb, der einem Lebensmittelgeschäft angegliedert ist
  • Patent K für eine kurze Dauer
  • Patent U für eine Bar, die von einem Prostitutions-Salon abhängig ist
  • Patent V für eine fahrende Küche
  • Reisende
  • Traiteurpatent
  • Zusatzpatent E für eine Hotelbar
Direktionen / zugehörige Ämter

Amt für Gewerbepolizei

Kontaktinformation

Herausgegeben von Amt für Gewerbepolizei

Letzte Änderung: 23.05.2025

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