Bewilligungsverfahren
Das Bewilligungsgesuch für den Betrieb eines Unterhaltungsapparats ist schriftlich an das Amt für Gewerbepolizei zu richten; folgende Unterlagen und Auskünfte sind einzureichen:
- Name, Vorname und Adresse der gesuchstellenden Person oder, wenn es sich um eine juristische Person handelt, ihres Vertreters;
- genaue Angabe des Apparatetyps;
Bezeichnung des Betriebsorts.
Anzahl Apparate in öffentlichen Gaststätten
Die Anzahl der in öffentlichen Gaststätten erlaubten Unterhaltungsapparate ist unbeschränkt.
Gebühren
- Für die Erteilung einer Betriebsbewilligung für einen Unterhaltungsapparat ist eine Gebühr von 100 Franken zu bezahlen.