• Startseite
  • Navigation
  • Inhalt
  • Kontakt
  • Suche

Kopfbereich

Staat Freiburg-Logo, zurück zur Homepage fr.ch
Themen
  • Arbeit und Unternehmen
  • Bildung und Schulen
  • Steuern
  • Raum, Planung und Bau
  • Polizei und Sicherheit
  • Alltag
  • Energie, Landwirtschaft und Umwelt
  • Staat und Recht
  • Gesundheit
  • Mobilität und Verkehr
  • Sport und Freizeit
  • Kultur und Tourismus
Leistungen
  • Informationen in Leichter Sprache
  • Leistungen des Oberamts (Patente, Hunde, Lotos usw.)
  • Zivilstandsurkunden
  • AHV, APG, Familienzulagen, Krankenversicherung
  • Betreibungsauszug
  • Friac
  • Pass und Identitätskarte
  • Öffentliche Versteigerung
  • Handelsregister
  • Stellenangebote des Staates Freiburg
Staat
  • Organisation des Staates
  • Statistiken

    Datenportal des Kantons Freiburg

  • News

    Direktionen, Amts und Institutionen

  • Freiburger Gesetzgebung

    Datenbank der freiburgischen Gesetzgebung (BDLF)

  • Transparenz

    Zugang zu amtlichen Daten und Dokumenten

Politisches Leben
  • Laufende kantonale Vernehmlassungen

    Laufende Vernehmlassungen..

  • Rechtsprechung

    des Kantonsgerichts

  • Amtsblatt

    Das Amtsblatt im Internet lesen

  • Abstimmungen und Wahlen
  • Entscheide des Staatsrates

    Zusammenfassungen der Sitzungen des Staatsrats

  • Sessionen des GR

    Sessionsdaten

  • Leichte Sprache
  • Kontakt
  • Online-Leistungen
  • Français
  • Deutsch ((Aktive Sprache))
Standard
Hell
Dunkel
  • Home
  • Arbeit und Unternehmen
  • Arbeitgeber
  • Ausländische Arbeitskräfte
  • Ausländische Arbeitskräfte

Einen Praktikanten/in (junge Berufsleute) ausser der UE/EFTA anstellen

Lead

Voraussetzungen für einen Praktikanten/in ausser der UE/EFTA anstellen

Wer wird als Praktikanten/in betrachtet?

Die Schweiz hat mit diversen Staaten sogenannte Stagiaires-Abkommen geschlossen : Argentinien, Australien, Chile, Japan, Kanada, Monaco, Neuseeland, Philippinen, Russland, Südafrika, Tunesien, Ukraine, USA

Diese ermöglichen jungen Berufsleuten, die ihre beruflichen und sprachlichen Kenntnisse in der Schweiz erweitern möchten, eine Arbeitsbewilligung für maximal 18 Monate zu erhalten

Zugelassen werden Staatsangehörige obgenannter Länder, die in ihrem Land eine Ausbildung absolviert haben oder ein Schulabschlusszeugnis erlangt haben. Bezüglich Kanada können auch Sudierende zugelassen werden, die einen Aufenthalt mit Erwerbstätigkeit als Bestandteil ihrer Ausbildung durchführen möchten; im Gegenteil zu Japan, werden nur Inhaber eines Hochschlussabschlusses zugelassen. Altersgrenze : 35 Jahre (Ausnahmen : Australien, Neuseeland und Russland : 30 Jahre)

Die Stagiareseinsätze dienen der Weiterbildung, sie können nur im erlernten Beruf resp. Studiengebiet erfolgen. Teilzeitarbeit oder die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit sind nicht gestattet. Die jungen Berufsleute müssen einen orts- und branchenüblichen Lohn erhalten

Wenn Sie ein Berufspraktikum in unserem Land absolvieren möchten, müssen Sie sich in erster Linie selbst um eine Stelle bemühen. Die Gesuche sind bei der zuständigen Behörde im Herkunftsland einzureichen

Verfahren

Das Gesuch ist bei der zuständigen Behörde im Heimatstaat einzureichen (für weitere Informationen, siehe unten: https://www.sem.admin.ch/sem/fr/home/themen/arbeit/berufspraktikum.html, Punkt 6). Die ausländische Arbeitssektion ist in diesem Bereich nicht zuständig

  • Arbeitsbeziehungen
  • Ausländische Arbeitskräfte
    • Arbeitnehmer aus Kroatien
    • Dienstleistungen über 90 Tage (Bewilligungsverfahren)
    • Einen Praktikanten/in (junge Berufsleute) ausser der UE/EFTA anstellen

    • Einen Staatsangehörigen aus der EU-27/EFTA anstellen
    • Einen Staatsangehörigen ausser der UE/EFTA anstellen
    • Einen Studenten ausser der EU/EFTA anstellen
    • Inhaber eines F Ausweises oder einer B Bewilligung für Flüchtlinge anstellen
    • Inhaber eines N Ausweises anstellen
  • Inspektion im Bereich Schwarzarbeit
  • Kurzarbeit, Schlechtwetter und Entlassungen
  • Praktischer Leitfaden für Arbeitgebende
Direktionen / zugehörige Ämter

Amt für Bevölkerung und Migration

Kontaktinformation

Herausgegeben von Amt für Bevölkerung und Migration

Letzte Änderung: 07.05.2021

Teilen auf:

Fußbereich

Staat Freiburg-Logo, zurück zur Homepage
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Barrierefreiheit
  • Kontakt
  • Inhaltsabonnement und Akkreditierung
Folgen Sie uns auf:

Rercherche