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  • Die Verwaltung des administrativen Personals der BKAD

Rücktritt- Pensionierung

Lead

Alle nachfolgenden Informationen betreffen das administrative Personal der BKAD.

Vorgehen bei einer Kündigung oder Pensionierung ohne AHV-Vorschuss

Für sämtliche Arten der Demission besteht eine dreimonatige Kündigungsfrist auf Ende eines Monats.

Bei einer Kündigung oder einer Pensionierung ohne AHV-Vorschuss genügt ein Schreiben an die Direktion für Bildung und kulturelle Angelegenheiten.

Rücktritt mit AHV-Vorschuss

Seit 2012 hat das Staatspersonal die Möglichkeit ab 58 Jahren eine Frühpension zu beziehen. Im Reglement über das Staatspersonal StPR wird die Vorschussfinanzierung der AHV für eine vorzeitige Pensionierung oder für eine Teilpensionierung für das Staatspersonal geregelt.

Unter folgenden Bedingungen kann die AHV-Vorschuss-Finanzierung durch den Staat beansprucht werden:

  • mindestens 13 Jahre im Staatsdienst
  • zufriedenstellendes Verhalten
  • für Teilpensionierungen: grundsätzliche Zustimmung durch die Anstellungsbehörde

Vorgehen:

Damit der/die Mitarbeitende in den Genuss eines finanzierten AHV-Vorschusses kommt, müssen folgende Schritte unternommen werden:

  • Für den Fall der Pensionierung: Abgabe des Antrages für die Finanzierung des AHV-Vorschusses zusammen mit der Kündigung bei der oder dem direkten Vorgesetzten.
  • Für den Fall einer Teilpensionierung: Abgabe des Antrages auf Verringerung des Beschäftigungsgrades und für die Finanzierung des AHV-Vorschusses bei der oder dem direkten Vorgesetzten.

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Herausgegeben von Amt für Ressourcen

Letzte Änderung: 18.12.2024

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