- Ich teile die Änderung spätestens innerhalb 30 Tagen der Einwohnerkontrolle meiner Gemeinde mitIch weise zudem meinen Mietvertrag vor
- Das Amt für Bevölkerung und Migration (BMA) wird von der Gemeinde eine Mitteilung betreffend die Adressänderung erhalten
- Das BMA wird die notwendigen Änderungen für den Ausländerausweis vornehmen. Es ist nicht nötig, dass ich mit dem BMA Kontakt aufnehme
Wenn ich meine Adresse innerhalb meiner Wohngemeinde ändere
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Adresse innerhalb Wohngemeinde ändern
Herausgegeben von Amt für Bevölkerung und Migration
Letzte Änderung: 19.12.2023