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Wenn ich für einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten aus dem Ausland oder aus einem anderen Kanton in den Kanton Freiburg ziehe und nicht EU/EFTA-Bürger/in bin

Lead

Aufenthalt in Schweiz mehr als 3 Monaten

  • Ich muss bei der für meinen derzeitigen Wohnort zuständigen Schweizer Vertretung ein formelles Einreisegesuch stellen. Wenn ich einen gültigen Aufenthaltstitel für den Schengen-Raum habe, benötige ich kein Einreisevisum
  • Ich fülle das Formular Ankunftserklärung und Aufenthaltsbewilligungsgesuch aus:

    Ich reiche alle gemäss dem Formular erforderlichen Dokumente ein. Ich lege 1 Passfoto und eine Kopie meines gültigen Passes bei. Die Dokumente, welche das Ziel meines Aufenthalts begründen, sind schon dem Amt für Bevölkerung und Migration übermittelt worden.
     
  • Ich sende alles per Post an folgende Adresse:
    Amt für Bevölkerung und Migration
    Rte d’Englisberg 11
    1763 Granges-Paccot
     
  • Oder im PDF-Format unter spomi@fr.ch. Danach melde ich mich persönlich auf der Einwohnerkontrolle meiner Gemeinde, spätestens innerhalb von 14 Tagen. Auf der Einwohnerkontrolle muss ich meinen Pass oder meine Identitätskarte sowie folgende Dokumente vorweisen:
    -    Bescheinigung / Bestätigung der Krankenversicherung (für jedes Familienmitglied)
    -    AHV-Karte (falls schon vorhanden)
    -    Mietvertrag
  • Adressänderung und Wohnungswechsel
  • Beglaubigungen und Apostillen
  • Ich benötige eine Wohnsitzbestätigung
  • Mietzinsverbilligung & subventionierten Wohnungen : Wissenswertes
  • Nutzung des virtuellen Schalters durch juristische Personen und anderen Kategorien anerkannter Organisationen
  • Online-Dienste
  • Strafregister
Direktionen / zugehörige Ämter

Amt für Bevölkerung und Migration

Kontaktinformation

Herausgegeben von Amt für Bevölkerung und Migration

Letzte Änderung: 23.03.2025

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