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Hund

Lead

Die Sektion Tierschutz behandelt Bissanzeigen, Anzeigen von Hundemissbrauch, erteilt Bewilligungen für Besitz und Handel von Hunden und ermöglicht die Identifizierung von Hunden auf Basis der Datenbank AMICUS.

Hundehaltung

Hunde die einer Haltebewilligung unterliegen

Die Rassen, die einer Haltebewilligung unterliegen, sind u.a. American Staffordshire Terrier, Dobermann, Mastiff usw. Hundehalterinnen und Hundehalter, die einen Hund einer Hunderasse, die auf der vom Staatsrat verabschiedeten Liste aufgeführt ist, erwerben wollen, müssen beim Amt ein Haltebewilligungsgesuch einreichen.

Eine Haltebewilligung für einen Listenhund beantragen

Verbotene Hunderassen

Auf dem Territorium des Kantons Freiburg sind gewisse Hunderassen verboten.

Liste der verbotenen Hunde ansehen

Halten von mehr als vier ausgewachsenen Hunden

Die Haltung von mehr als vier Hunden im gleichen Haushalt ist bewilligungspflichtig.

Eine Bewilligung für die Haltung von mehr als vier ausgewachsenen Hunden beantragen

AMICUS

Die nationale Hundedatenbank AMICUS. Die Sektion stellt die Identifikation von Hunden in Zusammenarbeit mit den Gemeinden und den Oberämtern sicher.

Bisse und Aggressionen eines Hundes

Die Sektion ist vor allem aufgerufen, in Fällen von Bissvorfällen und in Fällen von aggressivem Verhalten, die befürchten lassen, dass eine Verletzung der physischen Integrität von Personen die Folge ist, zu intervenieren, und Anzeigen zu behandeln, die Hundebisse sowohl bei Menschen wie bei Tieren betreffen, ebenso wie die Anzeigen wegen aggressivem Verhalten. 

  • Hundebisse und Aggressionen eines Hundes
  • Vorbeugung gegen Hundebisse

Missbräuche

Im Weiteren setzt die Sektion die Tierschutzgesetzgebung um. Mit dem Mittel verschiedener Arten von Inspektionen und Kontrollen sorgt er insbesondere für eine Verbesserung des Wohls der Hunde.

  • Bearbeiten von Anzeigen von Missbräuchen, die Hunden zugefügt werden
  • In Anwendung der kantonalen und der eidgenössischen Gesetzgebung über das Wohl der Hunde wachen
Meldeformular für Fälle von Misshandlungen von Tieren auf dem Gebiet des Kantons Freiburg (PDF, 257.14k)

Hundeausbildnerinnen und Hundeausbildner

Die Hundeausbildner-innen sind nicht mehr einer kantonalen Zulassung unterstellt. Das Amt kann eine Kontrolle der Hundesausbildung durchführen.

Hundeausbildnerinnen und Hundeausbildner

Schutzdienst im Sportbereich

Seit dem 5. November 2020 ist eine Weisung in Kraft, welche die Bedingungen regelt, unter denen der Schutzdienst im Sportbereich nach dem kantonalen Gesetz, der kantonalen Verordnung und der Bundesverordnung ausgeübt werden kann.

Weisung zum Schutzdienst im Sportbereich (PDF, 478.86k)

Haltung, Zucht und berufsmässiger Handel

Die Sektion erteilt Bewilligungen für die Haltung, die Zucht und den berufsmässigen Handel.

Werbung und öffentliche Veranstaltungen mit Hunden

Die Sektion stellt Bewilligungen für öffentliche Veranstaltungen aus.

Hundegebühr

Jede und jeder ordentlich auf dem Gebiet des Kantons Freiburg wohnhafte Hundehalterin  und -halter muss eine kantonale Hundegebühr entrichten.

Kommentar zum Musterreglement über die Hundehaltung Freiburg (PDF, 134.68k)

Download Dokumente

Download-Bereich Dokumente, Gesetzesgrundlagen und Links - Hundewesen
Hauptbild
Welpe der Rasse Alaskan Malamute
Alaskan Malamute © Alle Rechte vorbehalten - Céline Graff
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Direktionen / zugehörige Ämter

Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen

Kontaktinformation

Herausgegeben von Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen

Letzte Änderung: 01.04.2025

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