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  • Stärkere finanzielle Unterstützung für KMU ist jetzt verfügbar

Stärkere finanzielle Unterstützung für KMU ist jetzt verfügbar

  • Medienmitteilung

Am 1. Oktober tritt das revidierte Gesetz über die Wirtschaftsförderung in Kraft, sowie das dazugehörige Reglement, das der Staatsrat vor wenigen Tagen genehmigt hat. Mit dieser Ergänzung der Gesetzgebung erhält die Wirtschaftsförderung die Mittel, um die Innovations- und Investitionsförderung in den Unternehmen zu verstärken, damit diese den neuen wirtschaftlichen Herausforderungen die Stirn bieten können. Die Unterstützung richtet sich insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Veröffentlicht am 02. Oktober 2018 - 09h28

Um die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu erhöhen, sind im Kanton Freiburg drei Gesetze in Bearbeitung. Das Wirtschaftsförderungsgesetz, das Gesetz über die aktive Bodenpolitik sowie die Steuervorlage. Mit dem Inkrafttreten des revidierten Gesetzes über die Wirtschaftsförderung ist ein erster wichtiger Meilenstein erreicht.

Die letzte Revision des Wirtschaftsförderungsgesetzes reicht ins Jahr 2007 zurück. «Das Umfeld, in dem sich die Unternehmen bewegen, hat sich in den letzten zehn Jahren sehr verändert. Mit dieser Gesetzesrevision haben wir die Instrumente der Wirtschaftsförderung der neuen Realität angepasst», sagt Volkswirtschaftsdirektor und Staatsrat Olivier Curty.

Auch die Freiburger Wirtschaft sieht sich mit den immer schnelleren Veränderungen der Weltwirtschaft konfrontiert, wie die Internationalisierung der Wertschöpfungsketten, das Wachstum der Volkswirtschaften in den Schwellenländern, die Auswirkungen der Digitalisierung der Gesellschaft und die Umweltauflagen. Angesichts dieser Veränderungen bedarf es bedeutender Neupositionierungen und Investitionen von Seiten der Freiburger Unternehmen, wenn sie trotz hoher Produktionskosten im internationalen Vergleich wettbewerbsfähig bleiben wollen.

Unterstützung für Innovationen und Investitionen

Seit vielen Jahren ist die Wirtschaftsförderungspolitik des Kantons Freiburg stark auf die Innovation ausgerichtet. Mit dem revidierten Wirtschaftsförderungsgesetz erweitert der Staatsrat sein Instrumentarium, indem die direkten finanziellen Beiträge für Unternehmen auf drei Ebenen anpasst werden:

  • Innovationsförderung: Ausbau der A-fonds-perdu-Beiträge für KMU und Industrie­unternehmen, die neue Produkte und Prozesse entwickeln oder neue Märkte erschliessen.
  • Start-up-Unterstützung: Die Anschubfinanzierung (finanzielle Unterstützung in der Startphase) und das Risikokapital für Jungunternehmen sind dauerhaft gesichert und werden mit neuen Finanzmitteln versorgt.
  • Investitionsförderung für die Industrie: Ein kantonales Bürgschaftsinstrument wurde für Unternehmen (insbesondere KMU) geschaffen, die ein innovatives Industrieprojekt haben, um sich nachhaltig auf dem Markt zu (re)positionieren, für dessen Umsetzung aber nicht über genügend Eigenmittel verfügen.
Hauptbild
Eine Gesetzesrevision für eine stärkere Unterstützung der Unternehmen
Eine Gesetzesrevision für eine stärkere Unterstützung der Unternehmen © Alle Rechte vorbehalten
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Herausgegeben von Volkswirtschafts- und Berufsbildungsdirektion

Letzte Änderung: 10.06.2020 - 18h25

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