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  • COVID-19 und die Berufsbildung 2020-2021

COVID-19 und die Berufsbildung 2020-2021

Kostenlose Erwachsenenbildung, Verlängerung der Frist für die Genehmigung von Lehrverträgen, Verlängerung der Anmeldefristen für die integrierte Berufsmaturität (BM1) und die Berufsmaturität in Vollzeit (BM2): erste Schritte, welche Jugendlichen und Erwachsenen auf der Suche nach Beratung und/oder einer Berufsbildung, helfen sollen, die gesundheitliche, wirtschaftliche und soziale Krise zu bewältigen. Was bedeutet dies konkret?

Veröffentlicht am 09. Juli 2020 - 14h18

  • Kostenlose Erwachsenenbildung

Das Ziel dieser Maßnahme ist, Erwachsene ohne Berufsausbildung zu ermutigen, einen Titel zu erlangen. Sie richtet sich an Kandidaten für das Qualifikationsverfahren im Sinne von Artikel 31 (Validierung und Anerkennung erbrachter Bildungsleistungen) und Artikel 32 der Verordnung über die Berufsbildung (BBV). Sämtliche Personen, die bereits zugelassen sind oder den beruflichen Unterricht schon besuchen - unabhängig davon, in welchem Jahr sie eingeschrieben sind - sind von den Kursgebühren befreit. Was die Einschreibegebühr anbelangt, so sind nur Kandidaten, deren Antrag auf Zulassung nach dem 3. Juni 2020 validiert wurde, von dieser Gebühr befreit. Auf der Webseite https://www.fr.ch/de/vwd/bba sind sämtliche Informationen diesbezüglich aufgeschaltet.

  • Verlängerung der Frist für die Genehmigung von Lehrverträgen

Mit dieser Fristverlängerung bis zum 31. Oktober 2020 soll verhindert werden, dass Personen, welche im August 2020 noch keinen Lehrvertrag besitzen, auf ein Übergangsangebot zurückgreifen müssen, das ihren Einstieg in die Berufsbildung um ein Jahr verzögern würde. Die Ausbildungsbetriebe werden jedoch ermutigt, die Lehrverträge so bald wie möglich abzuschliessen.

Anlässlich der Aktion "Last minute" werden Jugendliche, die eine Lehrstelle suchen, mit Ausbildungsbetrieben in Kontakt gebracht. Für das Schuljahr 2020-2021 wird das Coaching durch die Einstellung von qualifiziertem Personal in diesem Bereich intensiviert. Darüber hinaus können Lernende, die ihre Lehre verspätet beginnen, gegebenenfalls von Maßnahmen begleitet werden, die von den Berufsbildungszentren eingerichtet werden, damit sie den verpassten Schulstoff nachholen können. Auf der Webseite https://www.fr.ch/de/bildung-und-schulen/berufs-studien-und-laufbahnberatung/last-minute sind sämtliche Informationen diesbezüglich aufgeschaltet.

  • Anmeldefrist für die integrierte Berufsmaturität (BM1) und die Berufsmaturität in Vollzeit (BM2)

Um möglichst vielen Kandidaten den Zugang zur BM1 zu garantieren, wurde die Anmeldefrist bis zum 19. August 2020 verlängert.

Betreffend die BM2 haben Kandidaten, welche die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen (siehe Weisung Zulassung), die Möglichkeit, sich noch bis zum 15. Juli 2020 anzumelden.

Die entsprechenden Anmeldeformulare sowie nützliche Links finden Sie in der Rubrik "Eidgenössische Berufsmaturität" auf der Website www.fr.ch/dee/bba.

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Herausgegeben von Amt für Berufsbildung

Letzte Änderung: 09.07.2020 - 14h18

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