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  • Erste Windmessungen in den Gebieten, die im kantonalen Richtplan aufgeführt sind

Erste Windmessungen in den Gebieten, die im kantonalen Richtplan aufgeführt sind

Im März 2024 hat der Grosse Rat dem Staatsrat den Auftrag erteilt, die Winde in den 7 Gebieten zu messen, die im kantonalen Richtplan aufgeführt sind. Ein Auftragnehmer wurde im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung für das Aufstellen der Windmessmasten gewählt und die Schritte für ein erstes Jahr von Messungen sind im Gange.

Veröffentlicht am 04. Dezember 2024 - 15h22

Mehrere Vereinbarungen mit Grundeigentümern wurden bereits unterzeichnet. Der erste Windmessmast sollte in den kommenden Wochen aufgestellt werden, sobald es das Wetter erlaubt. Die Messungen werden in Echtzeit auf einer speziell dafür eingerichteten Website veröffentlicht.

In Ausführung des Auftrags, den der Grosse Rat vergangenen März mit 90 Ja-Stimmen gegen 6 Nein-Stimmen erteilt hat, hat der Staatsrat die Arbeiten gestartet, um Windmessmasten auf den 7 im Rahmen der kantonalen Windenergieplanung ausgewählten Gebieten aufzustellen.

Das Ziel dieser Freiburger Messkampagne ist es, das Potenzial der Gebiete, die hauptsächlich gestützt auf Kriterien des Bundes für die Entwicklung der Windenergie ausgewählt wurden, zu bestätigen oder zu verneinen.

Diese Windmessungen werden zudem den Arbeiten des Lenkungsausschusses Windenergie dienen, der ebenfalls im Auftrag des Grossen Rats aufgestellt wurde und der den Auftrag hat, die im Kantonalen Richtplan festgelegten Kriterien zu überprüfen.

Der Auftragnehmer für das Aufstellen der Masten wurde im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung gewählt, die im Frühjahr 2024 stattgefunden hat. Es handelt sich um die Firma Meteotest AG mit Sitz in Bern. Der Auftrag umfasst die gesamten Leistungen vom Aufstellen der Windmessmasten über die Erfassung und Interpretation der Daten bis zur Demontage der Masten und der Wiederherstellung des Geländes für einen Gesamtbetrag von 1'886'872 Franken (inkl. MWST), bzw. rund 270'000 Franken pro Masten.

Zusammenarbeit von 5 Gemeinden

Von den 21 Gemeinden, die von den 7 im Rahmen der kantonalen Windenergieplanung gewählten Gebieten betroffen sind, erklärten sich 5 Gemeinden bereit, mit dem Staat zusammenzuarbeiten, konnten aber keine Grundstücke zur Verfügung stellen.

Das Amt für Energie (AfE), das mit der Umsetzung dieser Kampagne betraut wurde, hat deshalb andere Grundeigentümer kontaktiert, das heisst, den Kanton, den Bund und Privatpersonen. Mehrere Vereinbarungen wurden bereits unterzeichnet. Die ersten Windmessungen im Kanton werden also spätestens Anfang 2025 beginnen können. Diese Messungen werden in zwei Etappen von jeweils einem Jahr in den verschiedenen Windenergiegebieten durchgeführt, die im kantonalen Richtplan aufgeführt sind.

Derzeit werden die Arbeitspläne für die Verankerung und das Aufstellen der ersten Messmasten mit Meteotest fertig gestellt. Da das Wetter ein wichtiger Faktor ist, der berücksichtigt werden muss, ist es derzeit nicht möglich, die genauen Daten für die Arbeiten anzugeben.

Die Vereinbarungen mit den privaten Eigentümern der betroffenen Grundstücke beinhalten die Vergütung, die ihnen vom Staat gezahlt wird. Ernteverluste werden entschädigt. Die Vergütung deckt die Bereitstellung des Geländes für 13 Monate, davon 12 für die Dauer der Messungen.

Eine speziell eingerichtete Website
Eine speziell für die Windmesskampagne eingerichtete Website wird demnächst fertiggestellt. Die von Meteotest übermittelten Daten werden an das Amt für Statistik des Kantons weitergeleitet, das sie formatiert, damit sie auf der oben genannten Website angezeigt werden können.

Die an den einzelnen Standorten durchgeführten Messungen werden auf diese Weise im Zehnminutentakt, sowie einmal stündlich, täglich, wöchentlich und monatlich zusammen mit einer Bewertung des entsprechenden Energieertrags veröffentlicht. Die Website wird ab den ersten Messungen am ersten Standort, an dem ein Windmessmast aufgestellt wird, online gestellt.

Hauptbild
Windmessmast © Etat de Fribourg - Staat Freiburg
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Letzte Änderung: 04.12.2024 - 15h25

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