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Datenschutzfolgenabschätzung

Lead

DatenbearbeiterInnen müssen eine Datenschutzfolgenabschätzung (DSFA) erstellen, wenn bei Personendatenbearbeitungen ein potenziell hohes Risiko für die Persönlichkeit oder die Grundrechte der Betroffenen erkennbar ist.

Diejenigen, die dem DSchG unterliegen, müssen prüfen, ob ihre neue Datenverarbeitung einer Datenschutzfolgenabschätzung unterliegt. Die ÖDSMB stellt hier ein Verfahren zur Vefügung. Es sollte ermöglichen festzustellen, ob eine Datenschutzfolgenabschätzung erforderlich ist oder nicht :

  • Entscheindungsverfahren der Datenschutzfolgenabschätzung  (in PDF)
  • Entscheindungsverfahren der Datenschutzfolgenabschätzung (in DOC) 

Falls eine Datenschutzfolgenabschätzung erforderlich ist, steht Ihnen die von der ÖDSMB empfohlene Vorlage zur Verfügung. Diese Vorlage kann als Ausgangspunkt verwendet werden, sollte jedoch den spezifischen Anforderungen der geplanten Datenverarbeitung entsprechend angepasst werden :

  • Datenschutzfolgenabschätzung Modell (in PDF)
  • Datenschutzfolgenabschätzung Modell (in DOC) 
Hauptbild
ATPrDM/ÖDSMB
ATPrDM/ÖDSMB © Etat de Fribourg - Staat Freiburg
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Kantonale Behörde für Öffentlichkeit, Datenschutz und Mediation

Kontaktinformation

Herausgegeben von Kantonale Behörde für Öffentlichkeit, Datenschutz und Mediation

Letzte Änderung: 13.01.2025

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