Wichtigste regionale Ergebnisse
Die medizinische und administrative Statistik der Krankenhäuser (MS + KS) des Bundesamtes für Statistik (BFS) sowie die Ärztestatistik der Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH) bietet Einsichten in die Entwicklung der Gesundheitspflege.
Beschäftigung im Gesundheitsbereich
Die Zahl der Ärztinnen und Ärzte FMH im Kanton Freiburg verfolgt seit 1999 einen Wachstumstrend. Im Jahr 2023 lag der Kanton mit 1015 praktizierenden Ärztinnen und Ärzten bzw. 297 pro 100'000 Einwohnerinnen und Einwohnern unter dem Landesdurchschnitt (459). Im selben Jahr lag der Pflegepersonalbestand in den Krankenhäusern pro 1000 Einwohnerinnen und Einwohnern bei 5,15 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) und wies damit einen ähnlichen Wert aus wie die Kantone Basel-Landschaft und Wallis. Landesweit beträgt diese Quote 8,25 VZÄ.
FMH-Arztpersonen pro 100’000 Einwohner/innen im Kanton Freiburg 2023
Betten und Aufenthalte in Krankenhäusern
Im Kanton Freiburg standen 969 Spitalbetten zur Verfügung, zu 65,2 Prozent in Akutspitälern. 2880 Betten standen in Pflegeheimen bereit. Im Jahr 2023 wurden 37’738 Spitalaufenthalte gezählt, darunter für das Kantonsspital HFR Freiburg 17’244 Aufenthalte, was dem Höchststand seit 2007 entspricht.
Spitalbetten 2023
Hospitalisierungen nach Spital von 2007 bis 2023

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Open Government Data (OGD)
Metadaten
Die Arztpersonen werden von der Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH) aufgrund ihrer freiwilligen Mitgliedschaft gezählt. Die FMH ist der schweizerische Berufsverband der Arztpersonen, die Mitglied werden können. Die Mitglieder der FMH werden automatisch in den Statistiken und Daten der FMH zu den praktizierenden Ärztinnen und Ärtzen berücksichtigt. Doch ist zu beachten, dass die Mitgliedschaft freiwillig ist und darum nicht alle Artzpersonen Mitglied der FMH sind.
Die Aufenthaltsdauer entspricht der Gesamtzahl der Pflegetage aller administrativen Fälle, welche in der Periode vom 1. Januar bis zum 31. Dezember beendet wurden (Typ-A-Fälle) oder vor dem 1. Januar eröffnet und bis zum 31. Dezember noch nicht geschlossen wurden (Typ-C-Fälle), ohne Berücksichtigung des Austrittstages, von Übertrittstagen und ganzer Urlaubstage.
Vor 2011 wurden alle Patientinnen und Patienten ungeachtet ihres Wohnorts berücksichtigt.
Seit 2011 sind es alle freiburgischen Patientinnen und Patienten sowie ausserkantonale Rehabilitationspatientinnen und -patienten (ohne Wohnkanton Waadt).