Änderung des Gleichstellungsgesetzes (GlG): Analyse der Lohngleichheit
Ab dem 1. Juli 2020 haben Arbeitgebende mit 100 oder mehr Mitarbeitenden neue Verpflichtungen in Bezug auf die Kontrolle der Lohngleichheit.
Das Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann und für Familienfragen (BFG) informiert über aktuelle Herausforderungen für Frauen und Männer im Erwerbsleben. Gleichzeitig unterstützt es Unternehmen und Arbeitnehmenden bei der Umsetzung der Gleichstellung im Erwerbsleben und bei der Vereinbarkeit von Familie/Privatleben.
Ab dem 1. Juli 2020 haben Arbeitgebende mit 100 oder mehr Mitarbeitenden neue Verpflichtungen in Bezug auf die Kontrolle der Lohngleichheit.
Das Gleichstellungsgesetz (GlG) vom 1. Juli 1996 soll die tatsächliche Gleichstellung von Frau und Mann im Erwerbsleben garantieren sowie ein gutes Instrument für eine unbürokratische Vorgehensweise gegen Diskriminierungen im Arbeitsleben und für die Konkretisierung der Gleichstellung bieten.
Das Diskriminierungsverbot erstreckt sich auf alle Bereiche des Erwerbslebens: Anstellung, Aufgabenzuteilung, Gestaltung der Arbeitsbedingungen, Entlöhnung, Aus- und Weiterbildung sowie Beförderung und Entlassung.
Die Juristin des GFB berät und informiert alle Personen, die sich aufgrund ihres Geschlechts im Erwerbsleben diskriminiert fühlen.
Sie können sich an die kantonale Schlichtungskommission für die Gleichstellung der Geschlechter im Erwerbsleben wenden: Das Sekretariat wird vom GFB geführt.
Falls Sie Mitglied sind, können Sie sich an Ihre Gewerkschaft wenden.
Herausgegeben von Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann und für Familienfragen
Letzte Änderung: 13.09.2023