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Finanzwesen

Lead

Ein Team bestehend aus dem Staatsschatzverwalter, drei wirtschaftswissenschaflichen Beratern, einem wissenschaftlichen Mitarbeiter HS und einer Direktionssekretärin kümmert sich um die administrativen Belange (Empfangsdienst, Postdienst, interne Verwaltung, Personaladministration), prüft die finanziellen Auswirkungen kantonaler, interkantonaler und eidgenössischer Vorlagen zuhanden des Staatsrats und befasst sich mit besonderen Dossiers (z.B. NFA, Steuerreformen).

Finanzausgleich zwischen dem Bund und den Kantonen

Die Finanzverwaltung ist Anlauf-, Analyse- und Koordinationsstelle bei der Kantonsverwaltung für Fragen zum Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen.

Dabei nimmt sie insbesondere folgende Aufgaben wahr:

  • Vorbereiten der Antworten der Finanzdirektion und des Staatsrats zu Umfragen, Anhörungen und Vernehmlassungen zum eidgenössichen Finanzausgleichssystem und seiner Umsetzung;
  • Nachprüfen der Referenzdaten und Durchführen verschiedener Analysen, Simulationen und Projektionen;
  • Pflege der Kontakte mit der Eidgenössischen Finanzverwaltung, der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren und der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren der lateinischen Schweiz;
  • Verfolgen der Entwicklungen dieses Dossiers auf eidgenössischer Ebene und technischer Support für die Freiburger National- und Ständeräte;
  • Informationsaustausch und punktuelle Zusammenarbeit mit den Finanzverwaltungen anderer ressourcenschwacher Kantone.
Entwicklung des Finanzausgleichs
Vergrössern Entwicklung des Finanzausgleichs © 2018 Etat de Fribourg – Staat Freiburg
Entwicklung des Finanzausgleichs

Der Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen ist für den Staat Freiburg von grosser Bedeutung. Es handelt sich hier nämlich um seine zweitwichtigste Einnahmenquelle nach den Einkommens- und Vermögenssteuern der natürlichen Personen. 2023 beliefen sich die Einnahmen aus dem Finanzausgleich netto auf insgesamt 589 Millionen Franken, was nach den Voranschlagszahlen rund 14 % des Gesamtertrags des Staates entspricht.

Bundesfinanzausgleich, Beträge zugunsten des Kantons Freiburg, in 1000 Franken

Ausgleichsgefäss 2021 2022 2023 2024
Ressourcenausgleich 356’049 441’804 498’449 533'683
Geografisch-topografischer Lastenausgleich 8’586 8’865 9’476 9'476
Soziodemografischer Lastenausgleich 0 0 1'045 511
Härteausgleich 93’415 86’742 80’070 73'397
Total 458’050 537’411 589’040 617'067
Finanzausgleich
Vergrössern Finanzausgleich © 2018 Etat de Fribourg – Staat Freiburg
Finanzausgleich

Die Gelder aus dem Finanzausgleich sind Kompensationszahlungen zum Ausgleich der Mehraufwendungen oder Einnahmeneinbussen, die der Kanton aufgrund der 2008 in Kraft getretenen Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen in anderen Bereichen erlitten hat (Auswirkungen der neuen Aufgabenteilung; Abkehr vom Finanzkraftkriterium bei den Berechnungsschlüsseln für die Bundessubventionen und die Kantonsanteile an den Bundeseinnahmen). Sie sind nicht an bestimmte, vordefinierte Aufgabenbereiche gebunden, sondern fliessen in die allgemeinen Staatseinnahmen, deren Verwendung im Rahmen des jährlichen Voranschlagsverfahrens festgelegt wird.

Hauptbild
Finanzwesen
Finanzwesen © 2018 Etat de Fribourg – Staat Freiburg
  • Finanzplan
  • Staatsrechnung
  • Staatsvoranschlag
Direktionen / zugehörige Ämter

Finanzverwaltung

Kontaktinformation

Herausgegeben von Finanzverwaltung

Letzte Änderung: 11.01.2024

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