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Begehren Online einreichen und weitere Formulare

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Betreibungsbegehren, Fortsetzungsbegehren, Verwertungsbegehren, Zahlungsmeldungen, Löschungsanträge und Sachstandsanfragen können für die Betreibungsämter des Kantons Freiburg online über den virtuellen Schalter des Staates Freiburg eingereicht werden.

Begehren Online einreichen

Reichen Sie Ihr Begehren online ein

Gläubiger können über den virtuellen Schalter Betreibungsbegehren, Fortsetzungsbegehren, Verwertungsbegehren, Zahlungsmeldungen, Löschungsanträge und Sachstandsanfrage online einreichen und verwalten.

Damit juristische Personen diesen Onlinedienst der Betreibungsämter beanspruchen können, müssen sie sich einmalig registrieren und ein Konto anmelden. Zur erstmaligen Registrierung klicken Sie auf folgenden Link.

Danach können Sie sich direkt beim virtuellen Schalter anmelden um die Dienste in Anspruch nehmen.

Privatpersonen können sich direkt beim virtuellen Schalter anmelden, um die Dienste in Anspruch zu nehmen.

Weitere Formulare im Zusammenhang mit dem Betreibungs- und Konkursverfahren finden Sie hier

So gehen Sie vor

1. Verbinden Sie sich mit dem virtuellen Schalter

2. Falls Sie für eine juristische Person ein Begehren einreichen möchten, müssen Sie sich wie oben genannt einmalig registrieren.

3. Ergänzen Sie das Formular mit Ihren Informationen

Nächste Schritte

1. Das zuständige Betreibungsamt erhält Ihre Informationen digital und bearbeitet entsprechend das Begehren.

2. Sie können den Verlauf des Verfahrens auf Ihrem Konto online verfolgen und verwalten.

Kosten

Das Einreichen der Begehren -online- ist gratis.

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guichet virtuel © Etat de Fribourg - Staat Freiburg
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Betreibungsämter und Konkursamt

Kontaktinformation

Herausgegeben von Betreibungsämter und Konkursamt

Letzte Änderung: 21.01.2025

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