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  • Das Referendumsbegehren gegen das Gesetz vom 9. Oktober 2018 zur Änderung des Gesetzes über die Ausübung des Handels ist offiziell zustande gekommen

Das Referendumsbegehren gegen das Gesetz vom 9. Oktober 2018 zur Änderung des Gesetzes über die Ausübung des Handels ist offiziell zustande gekommen

  • Medienmitteilung

Die Staatskanzlei hat festgestellt, dass das Referendumsbegehren gegen das Gesetz vom 9. Oktober 2018 zur Änderung des Gesetzes über die Ausübung des Handels (Öffnungszeiten der Geschäfte am Samstag) zustande gekommen ist. Das Gesetz wird dem Stimmvolk am 30. Juni 2019 zur Abstimmung unterbreitet.

Veröffentlicht am 15. März 2019 - 10h47

Mit 8542 gültigen Unterschriften – 6000 wären nötig gewesen – ist das Referendumsbegehren gegen das Gesetz vom 9. Oktober 2018 zur Änderung des Gesetzes über die Ausübung des Handels (Öffnungszeiten der Geschäfte am Samstag) offiziell zustande gekommen. Die Staatskanzlei hat dies nach der Prüfung der Unterschriften, die am 31. Januar 2019 eingereicht wurden, feststellen können.

Die Zahl der gültigen Unterschriften und die Feststellung über das Zustandekommen des Referendumsbegehrens werden heute im Amtsblatt veröffentlicht.

Zu Erinnerung, der Staatsrat hat den 30. Juni 2019 als Datum für diese Abstimmung festgelegt.

Hauptbild
Referendumsbegehren gegen das Gesetz über die Ausübung des Handels
Referendumsbegehren gegen das Gesetz über die Ausübung des Handels © Alle Rechte vorbehalten
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Herausgegeben von Staatsrat des Kantons Freiburg

Letzte Änderung: 24.05.2022 - 15h11

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