Gemeinden wie auch andere öffentliche Organe sind häufig mit Fragen konfrontiert, bei denen es wichtig ist, sowohl dem Schutz der Persönlichkeitsrechte als auch dem Öffentlichkeitsprinzip Rechnung zu tragen. Der Datenschutzbeauftragten und der Beauftragten für Öffentlichkeit und Transparenz war es daher ein grosses Anliegen, den bereits in früheren Jahren für den Datenschutz existierenden Leitfaden zu aktualisieren und mit einem Teil zum Transparenzprinzip zu ergänzen.
Der Leitfaden ist in zwei grosse Bereiche gegliedert, im ersten geht es um den Datenschutz, im zweiten um das Transparenzprinzip. Jeder dieser Bereiche ist wiederum unterteilt in einen generellen Teil, in dem u.a. Begriffe und Regeln, Ziele, Rechte und Pflichten sowie Massnahmen zur Umsetzung des jeweiligen Bereiches zur Sprache kommen. Der zweite Teil widmet sich häufig auftauchenden Fragen der Gemeinden. Der Leitfaden ist auf der Website der Behörde veröffentlicht und wird dort jährlich aktualisiert.
Wir wünschen Ihnen eine gute Lektüre.