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  • Kantonale Finanzhilfen zur Förderung der Zweisprachigkeit

Kantonale Finanzhilfen zur Förderung der Zweisprachigkeit

  • Medienmitteilung

In Anwendung der Verordnung vom 5. Juni 2018 über die Unterstützung von Initiativen zur Förderung der Zweisprachigkeit gewährt der Staat Finanzhilfen im Betrag von 100 000 Franken zur Unterstützung der Initiativen von Gemeinden, Vereinen, Unternehmen, Medien und Kirchen auf diesem Gebiet. Für 2018 wurden 14 Projekte für einen Gesamtbetrag von 218 050 Franken eingereicht. Die Staatskanzlei, die mit dieser Angelegenheit beauftragt ist, wählte 10 aus.

Veröffentlicht am 14. Dezember 2018 - 12h14

Bei der ersten Auflage wurden für die kantonale Unterstützung der Zweisprachigkeit, mit der Initiativen von Gemeinden, Vereinen, Unternehmen, Medien und Kirchen in diesem Bereich eine Hilfe erhalten können, Gesuche um 218 050 Franken verzeichnet. Insgesamt 14 Projekte wurden eingereicht, wovon 4 abgewiesen wurden, weil sie nicht den Kriterien nach Artikel 2 der Verordnung vom 5. Juni 2018 über die Unterstützung von Initiativen zur Förderung der Zweisprachigkeit entsprachen (kulturelle Projekte zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Zweisprachigkeit; Aus- und Weiterbildung des Personals der Gemeindeverwaltung in der Partnersprache; Tätigkeiten zur Förderung der Zweisprachigkeit bei Veranstaltungen von regionaler Bedeutung).

Von den 10 ausgewählten Projekten stammen 4 von Gemeinden (Freiburg, Gletterens, Courtepin, Düdingen), 5 von Vereinen oder kulturellen Projekten (Gustav Akademie, Espace culturel Nouveau Monde, Fri-Son, Licht-Festival, La Guerre von Troja) und 1 von einem Medium (Skippr/FristyleClip – Radio Freiburg).

Es sei darauf hingewiesen, dass etwas über 8000 Franken dafür aufgewendet wurden, um in den Freiburger Medien die neue Subvention bekannt zu machen. Der vom Staat gewährte Restbetrag, 92 000 Franken, wird unter den 10 ausgewählten Projekten verteilt.

Eine zusätzliche Unterstützung zu derjenigen des Bundes

Dieses Programm von kantonalen Hilfen soll eine Ergänzung zur Unterstützung des Bundes für die Förderung der Zweisprachigkeit in den Verwaltungen, für die ein fester Betrag von 245 000 Franken zur Verfügung steht, sein. Insgesamt werden für die Förderung der Zweisprachigkeit im Kanton Freiburg 345 000 Franken gewährt.

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Letzte Änderung: 10.06.2020 - 18h15

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