• Startseite
  • Navigation
  • Inhalt
  • Kontakt
  • Suche

Kopfbereich

Staat Freiburg-Logo, zurück zur Homepage fr.ch
Themen
  • Arbeit und Unternehmen
  • Bildung und Schulen
  • Steuern
  • Raum, Planung und Bau
  • Polizei und Sicherheit
  • Alltag
  • Energie, Landwirtschaft und Umwelt
  • Staat und Recht
  • Gesundheit
  • Mobilität und Verkehr
  • Sport und Freizeit
  • Kultur und Tourismus
Leistungen
  • Informationen in Leichter Sprache
  • Leistungen des Oberamts (Patente, Hunde, Lotos usw.)
  • Zivilstandsurkunden
  • AHV, APG, Familienzulagen, Krankenversicherung
  • Betreibungsauszug
  • Friac
  • Pass und Identitätskarte
  • Öffentliche Versteigerung
  • Handelsregister
  • Stellenangebote des Staates Freiburg
Staat
  • Organisation des Staates
  • Statistiken

    Datenportal des Kantons Freiburg

  • News

    Direktionen, Amts und Institutionen

  • Freiburger Gesetzgebung

    Datenbank der freiburgischen Gesetzgebung (BDLF)

  • Transparenz

    Zugang zu amtlichen Daten und Dokumenten

Politisches Leben
  • Laufende kantonale Vernehmlassungen

    Laufende Vernehmlassungen..

  • Rechtsprechung

    des Kantonsgerichts

  • Amtsblatt

    Das Amtsblatt im Internet lesen

  • Abstimmungen und Wahlen
  • Entscheide des Staatsrates

    Zusammenfassungen der Sitzungen des Staatsrats

  • Sessionen des GR

    Sessionsdaten

  • Kontakt
  • Online-Leistungen
  • Français
  • Deutsch ((Aktive Sprache))
Standard
Hell
Dunkel
  • Home
  • Staatskanzlei des Kantons Freiburg
  • News
  • 436 500 Franken für die Förderung der Zweisprachigkeit

436 500 Franken für die Förderung der Zweisprachigkeit

  • Medienmitteilung

In Anwendung des Bundesgesetzes über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften gewährt der Bund jährlich finanzielle Hilfen, um die Mehrsprachigkeit bei den kantonalen Behörden und den Kantonsverwaltungen zu fördern, wobei insbesondere die Öffentlichkeit für die Mehrsprachigkeit sensibilisiert werden und die sprachliche und technische Aus- und Weiterbildung des Kantonspersonals bei Fragen der Mehrsprachigkeit unterstützt werden sollen. Für das Jahr 2016 erhält Freiburg 436 500 Franken.

Veröffentlicht am 30. Mai 2016 - 13h00

In Anwendung des Bundesgesetzes über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften gewährt das Bundesamt für Kultur (BAK) dem Kanton Freiburg für das Jahr 2016 eine Hilfe von 436 500 Franken. Von den 15 eingereichten Projekten wurden 14 vom Bund berücksichtigt; ein einziges entsprach nicht den vorgegebenen Kriterien.
Der Hauptanteil der Hilfe - 82 000 Franken - wird dem freiburger spital für ein Projekt zur Verbesserung der Zweisprachigkeit zuteil. Ziele: Bessere Betreuung der Patienten in beiden Amtssprachen des Kantons und erleichterte Verständigung zwischen den Mitarbeitenden der Standorte des freiburger spitals. Das Sprachenzentrum der Universität Freiburg erhält einen Betrag von fast 80 000 Franken für sein Projekt, mit dem das Erlernen einer Landessprache im zweisprachigen Unterricht gefördert werden soll.

Das Freiburger Netzwerk für psychische Gesundheit (FNPG) wird mit 64 000 Franken unterstützt, namentlich für die Umschulung von 60 Mitarbeitenden des FNPG, die ab 2017 im neuen deutschsprachigen Zentrum in Villars-s/Glâne die Pflegeleistungen im Bereich psychische Gesundheit für die deutschsprachigen Patientinnen und Patienten des Kantons Freiburg gewährleisten werden. Ein Betrag von 60 000 Franken wurde für ein von der Staatskanzlei unterstütztes Freilichttheater in Murten mit dem Titel "Helvetische Revolution - eine Idee von Freiheit" gesprochen. Mit dem Projekt soll auch das französischsprachige Publikum angesprochen werden. Deshalb werden französische Untertitel auf Bildschirme projiziert, was für Freilichttheater in der Schweiz neu ist.

Die Staatskanzlei erhält 35 000 Franken für ihre Bemühungen um vermehrte Zweisprachigkeit in der Kantonsverwaltung. Das Ziel besteht namentlich darin, den deutschsprachigen Mitarbeitenden die Möglichkeit zu geben, Texte in ihrer Muttersprache zu verfassen und sie nachher ins Französische übersetzen zu lassen. Der Bund unterstützt die zweite Ausgabe des Freiburger Tags der Zweisprachigkeit mit einem Beitrag von 15 000 Franken. Der erste Freiburger Tag der Zweisprachigkeit fand 2015 statt. Erstmals haben die Kantone Bern, Wallis und Freiburg ein gemeinsames Projekt im Bereich Sprachaustausch für Lernende der Hauptstadtregion Schweiz (HRS) eingereicht. Dieses Projekt erhielt vom Bund eine Finanzhilfe von 20 000 Franken. Schliesslich werden weitere Projekte zur Förderung der Kommunikation in und zwischen den Kantonen unterstützt.

Zur Erinnerung: Für die Jahre 2010 (ab 1. Juli), 2011, 2012, 2013, 2014 und 2015 wurden dem Kanton Freiburg Beträge von 185 000 Franken, 370 000 Franken, 390 000 Franken, 420 000 Franken, 385 000 Franken und 376 000 Franken überwiesen. Zu bemerken ist noch, dass die Finanzhilfen des BAK weder die zusätzlichen Ausgaben aufgrund der institutionellen Mehrsprachigkeit ganz kompensieren noch Projekte der Gemeindeverwaltungen finanzieren sollen.
Gemäss Stabilisierungsprogramm 2017-2019 der Bundesfinanzen werden die Gelder für die Kantone um 0,5 Millionen gekürzt, was einem Drittel der jährlichen Unterstützung der letzten Jahre entspricht. Der Staatsrat des Kantons Freiburg hat in seiner Antwort vom 14. März 2016 auf die Vernehmlassung des Bundes seinen Widerstand gegen diese Massnahme, welche den mehrsprachigen Kantonen die Ausführung ihrer spezifischen Aufgaben erschwert, bekräftigt. Der Freiburger Staatsrat ist der Ansicht, dass die eben erst geweckte Dynamik nicht behindert und die begonnenen mehrjährigen Projekte nicht gefährdet werden sollten.

00_OFC_(demande_2016)---réajustement-des-montants.pdf (PDF, 218.46k)
Hauptbild
FR.ch © Etat de Fribourg - Staat Freiburg - CHA / Sk
  • Alles über die politischen Rechte
  • Beglaubigungen und Apostillen
  • Corporate Design
  • Information und Transparenz der Tätigkeiten des Staates
  • Publikationen der Staatskanzlei

Herausgegeben von Staatskanzlei des Kantons Freiburg

Letzte Änderung: 30.05.2016 - 13h00

Teilen auf:
Zurück

Freiburger Terminologie online - eine neue Dienstleistung der Staatskanzlei

Weiter

Petition, damit das StPG für das Personal des HFR weiterhin gilt

Fußbereich

Staat Freiburg-Logo, zurück zur Homepage
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Barrierefreiheit
  • Kontakt
  • Inhaltsabonnement und Akkreditierung
Folgen Sie uns auf: