Nationale Datenbank Sport (NDS)
Die gesamte Administration von J+S-Angeboten wie Kurse und Lager läuft über die Nationale Datenbank Sport (NDS). Auch die Anmeldung von J+S-Leiterinnen und -Leitern zur Aus- und Weiterbildung erfolgt über diese Applikation.
Was ist J+S ?
Jugend+Sport ist das grösste Sportförderprogramm des Bundes. Es unterstützt Vereine, Verbände, Schulen, Gemeinden und Kantone, die Kindern und Jugendlichen Lager, regelmässige Trainings oder Sportstunden ausserhalb der Schule nach den Regeln von J+S anbieten. Dabei stützt sich J+S auf drei zentrale Pfeiler der Sportförderung :
- Beiträge für J+S-Kurse und J+S-Lager für Kinder und Jugendliche ;
- Aus- und Weiterbildung von Leiterinnen und Leitern, Expertinnen und Experten sowie Coaches;
- Leihmaterial für J+S-Kurse und J+S-Lager sowie für die Aus- und Weiterbildung.
Bei Jugend+Sport gibt es zwei Zielgruppen :
- Kinder : 5-10-Jährige
- Jugendliche : 10-20-Jährige
J+S Sportarten und Nutzergruppe
Aikido, Akrobatikturnen, Allround, American Football, Armbrust, Artistic Swimming, Badminton, Bahnradsport, Baseball/Softball, Basketball, BMX, Bogenschiessen, Curling, Einrad, Eishockey, Eiskunstlauf, Eisschnelllauf, Faustball, Fechten, Fussball, Geräteturnen, Gewehr, Golf, Gymnastik und Tanz, Handball, Hornussen, Inline Hockey, Judo, Ju-Jitsu, Karate, Kickboxing Light, Korbball, Kunstradfahren, Kunstturnen, Landhockey, Leichtathletik, Light-Contact Boxing, Mountainbike, Nationalturnen, Orientierungslauf, Parkour, Pistole, Radball, Radquer, Reiten, Rettungsschwimmen, Rhönrad, Rhythmische Gymnastik, Ringen, Rock’n’Roll, Rollhockey, Rollkunstlauf, Rugby, Schwimmen, Schwingen, Speedskating, Squash, Strassenradsport, Streethockey, Synchronized Skating, Tanzen Standard/Latein, Tchoukball, Tennis, Tischtennis, Trialradsport, Trampolin, Triathlon, Turnen, Unihockey, Volleyball, Voltige, Wasserball, Wasserspringen und Wushu/Kung Fu.
Bergsteigen, Biathlon, Kanusport, Rudern, Segeln, Skifahren, Skilanglauf, Skispringen, Skitouren, Snowboard, Sportklettern, Wasserfahren und Windsurfen.
Lagersport/Trekking
Gemäss Art. 6 Abs. 2 SpoFöV und Art. 3 VSpoFöP können folgende Disziplinen nicht als J+S-Aktivitäten anerkannt werden :
- Motor- und Flugsportarten ;
- Sportarten, die für Kinder und Jugendliche das Niederschlagen der Gegnerin oder des Gegners zum Ziel haben ;
- sowie Sportarten, die ein erhebliches Risiko für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer beinhalten.
Sich für J+S engagieren als …
J+S-Coaches vertreten ihre Organisation gegenüber den kantonalen J+S-Sportämtern und dem BASPO und stellen innerhalb ihrer Organisation Informationen zu J+S-Themen bereit. Sie sind für die korrekte Durchführung der J+S-Angebote verantwortlich, damit ihre Organisation Beiträge auslösen kann. Zudem melden sie die Leiterinnen und Leiter für die J+S-Aus- und Weiterbildung an.
Weitere Informationen finden Sie unter Informationen für J+S-Coaches .
Um sich freiwillig in Angeboten für Kinder und Jugendliche zu engagieren, absolvieren J+S-Leiterinnen und -Leiter eine Grundausbildung und nehmen regelmässig an Weiterbildungen teil.
Weitere Informationen finden Sie unter Informationen für J+S-Leiterinnen und -Leiter .
J+S-Expertinnen und -Experten bilden J+S-Leiterinnen und -Leiter aus. In der sportartspezifischen Aus- und Weiterbildung erweitern sie die Handlungskompetenzen der J+S-Leiterinnen und -Leiter.
Weitere Informationen finden Sie unter Informationen für J+S-Expertinnen und -Experten.
J+S-Weiterbildung
Für die Durchführung von Kursen und Lagern mit Kindern ist eine Anerkennung in der Zielgruppe Kindersport erforderlich, z.B. J+S-Leiter/in Kindersport oder J+S-Leiter/in Fussball Kindersport. Die Anerkennung J+S-Leiter/in Kindersport berechtigt zur Leitertätigkeit mit Kindern in allen Sportarten ohne besondere Sicherheitsbestimmungen (A-Sportarten). Für die Tätigkeit in einer Sportart mit besonderen Sicherheitsbestimmungen (B-Sportarten) wird die sportartspezifische Anerkennung verlangt, z.B. J+S-Leiter/in Skifahren Kindersport.
Für die Durchführung von Kursen und Lagern mit Jugendlichen benötigen die J+S-Leiterinnen und J+S-Leiter eine gültige J+S-Leiteranerkennung in der betreffenden Sportart und für die Zielgruppe «Jugendsport», z.B. J+S-Leiter/in Fussball Jugendsport.
Es ist möglich, sogenannte «gemischte» Kurse und Lager mit Kindern und Jugendlichen durchzuführen. Dazu muss der Kurs oder das Lager von einer Gruppe von Leiterinnen und Leitern geleitet werden, die in jeder Zielgruppe (Kindersport und Jugendsport) mindestens eine Anerkennung haben.
Ein/e Leiter/in mit einer J+S-Anerkennung «Sportart» Jugendsport (z. B. Fussball Jugendsport) kann die Anerkennung «Sportart» Kindersport erhalten, indem er/sie an einem Einführungskurs Kindersport (1-2 Tage) teilnimmt. Ebenso kann ein/e Leiter/in mit der J+S-Anerkennung «Sportart» Kindersport (z. B. Fussball Kindersport) die Anerkennung «Sportart» Jugendsport erhalten, indem er/sie einen Einführungskurs Jugendsport besucht (etwa 2 bis 4 Tage). Ein/e Leiter/in, der/die nur die J+S-Anerkennung Kindersport hat, muss den Grundkurs einer Sportart besuchen, um die J+S-Anerkennung «Sportart» Jugendsport (z. B. Fussball Jugendsport) zu erhalten.
Um Kurse und Lager mit Jugendlichen durchführen zu können, müssen J+S-Leiterinnen und -Leiter einen J+S-Leiterkurs in einer Sportart absolvieren und die J+S-Leiteranerkennung «Sportart» Jugendsport erwerben (z. B. J+S-Leiter/in Leichtathletik Jugendsport).
Es ist möglich, sogenannte gemischte Kurse und Lager zu organisieren, an denen Kinder und Jugendliche teilnehmen. Voraussetzung dafür ist, dass der Kurs oder das Lager von einem Leiterteam geführt wird, das mindestens je eine Anerkennung in beiden Zielgruppen (Kindersport und Jugendsport) umfasst.
Eine J+S-Leiterin oder ein J+S-Leiter mit einer J+S-Anerkennung «Sportart» Jugendsport (z. B. Fussball Jugendsport) kann die Anerkennung «Sportart» Kindersport erwerben, indem ein Einführungskurs Kindersport (ca. 2 Tage) besucht wird.
Ebenso kann eine Leiterin oder ein Leiter mit einer J+S-Anerkennung «Sportart» Kindersport (z. B. Fussball Kindersport) die Anerkennung «Sportart» Jugendsport erwerben, indem ein Einführungskurs Jugendsport (ca. 2–4 Tage) absolviert wird.
Eine Leiterin oder ein Leiter, die bzw. der ausschliesslich über eine J+S-Anerkennung Kindersport verfügt, muss einen Grundkurs in einer Sportart besuchen, um die J+S-Anerkennung «Sportart» Jugendsport zu erhalten (z. B. Fussball Jugendsport).
Alle zwei Jahre müssen J+S-Leiterinnen und -Leiter, Coaches sowie Expertinnen und Experten ein Modul aus dem vielfältigen Angebot der J+S-Weiterbildung besuchen, um ihre Anerkennung in der entsprechenden Zielgruppe (z. B. Kindersport oder Jugendsport) zu verlängern.
Besucht eine Person während zwei Jahren kein Weiterbildungsmodul und erfüllt somit ihre Weiterbildungspflicht nicht, wird ihre J+S-Leiteranerkennung «weggefallen». Diese kann wieder aktiviert werden, indem ein Weiterbildungsmodul im entsprechenden Sport und in der entsprechenden Zielgruppe erfolgreich absolviert wird.
Der Besuch eines J+S-Weiterbildungsmoduls oder einer J+S-Grundausbildung (z. B. in einer anderen Sportart) verlängert sämtliche J+S-Leiteranerkennungen mit dem Status «gültig» oder «weggefallen» in beiden Zielgruppen.
Es können auch interdisziplinäre Module besucht werden, welche die Anerkennungen in verschiedenen Themen verlängern, zum Beispiel: engagiert gegen Suchtmittelmissbrauch, engagiert gegen Doping, engagiert gegen sexuelle Übergriffe, engagiert gegen Gewalt, Sport und Handicap sowie kulturelle Vielfalt im Sport.
Alle J+S-Leiterinnen und -Leiter haben die Möglichkeit, sich zu spezialisieren, indem sie einen Expertenkurs oder eine J+S-Coach-Ausbildung absolvieren.
J+S-Kursanmeldung
Um sich für einen J+S-Kurs anzumelden, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein :
- Schweizer oder liechtensteinische Staatsangehörigkeit oder ausländische Staatsangehörigkeit mit Wohnsitz in der Schweiz;
- Erreichen des 17. Altersjahres im Kalenderjahr des Kurses(Achtung: J+S-Leiterinnen und -Leiter dürfen Kurse oder Lager grundsätzlich erst leiten, wenn sie das 18. Altersjahr vollendet haben; ausgenommen ist der Bereich Sport im Lager/Trekking);
- Erfüllung der spezifischen Zulassungsvoraussetzungen der jeweiligen Kurse und Module.
Die Zulassung zu den einzelnen Kursen und Modulen der Kaderbildung kann von folgenden Voraussetzungen abhängig gemacht werden :
- sportartspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten;
- Qualifikationen aus vorangehenden Kursen oder Modulen;
- Umfang der bisher ausgeübten Leitertätigkeit;
- Bestehen von Eignungstests;
- Qualifikationen, die ausserhalb des Programms J+S erworben wurden(z. B. Abschluss eines Nothelfer- oder Rettungsschwimmkurses).
Achtung ! J+S-Leiterinnen und -Leiter, die in den letzten zwei Jahren keine sichtbare J+S-Tätigkeit in ihrer J+S-Biografie aufweisen, erhalten ein Profil P. Dies hat höhere Kurskosten zur Folge und kann dazu führen, dass sie zu gewissen Kursen oder Modulen nicht zugelassen werden.
Zur Anmeldung von Teilnehmenden an J+S-Kursen sind folgende Personen berechtigt :
- Leiterinnen- und Leiterkurse : die J+S-Coaches
- Expertenkurse : der kantonale J+S-Dienst.
Nach einem Kurs von mindestens 6 Stunden Dauer, der vom BASPO oder von den Kantonen organisiert wurde, erhalten die Teilnehmenden das EO-Anmeldeformular. Dieses muss von den Kursteilnehmenden ausgefüllt an den Arbeitgeber und anschliessend an die Ausgleichskasse weitergeleitet werden.
Alle Anweisungen zum Ausfüllen des EO-Anmeldeformulars finden Sie auf Seite 3 des Formulars.
Lernende sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter 30 Jahren, die eine Grundaus- oder Weiterbildung bei J+S absolvieren möchten, sowie solche, die ehrenamtlich eine Jugendarbeit in einer kulturellen oder sozialen Institution ausüben, können gemäss Obligationenrecht (Art. 329e OR) einen Jugendurlaub beziehen.
Dieser Jugendurlaub kann für folgende Funktionen geltend gemacht werden:
- Leitende Tätigkeit: Organisation einer Veranstaltung, Aktivität, Diskussion, Lager, Kurs, … (z. B. Gruppenveranstaltungen, Diskussionsabende, Wochenendaktivitäten, Lager und Kurse)
- Betreuende Tätigkeit: Übernahme oder Animation einer Gruppe (z. B. Jugendliche, Menschen mit Behinderung, …)
- Beratende Tätigkeit: J+S-Expertin, Spezialist, Ausbildner, Instruktor … (fachliche Beratung, Aus- und Weiterbildungstätigkeiten)
Der Jugendurlaub wird pro Kalenderjahr für maximal fünf Arbeitstage bewilligt; er kann tage- oder halbtagweise bezogen werden. Der Jugendurlaub ist unbezahlt.
Jede Urlaubsnahme ist spätestens zwei Monate im Voraus beim Arbeitgeber mittels eines Antragsformulars anzumelden. Auf Verlangen kann der Arbeitgeber den Nachweis der verantwortlichen Organisation des Anlasses verlangen.
Weitere Informationen zum Jugendurlaub sowie ein Antragsformular sind auf der Website Jugendurlaub verfügbar.
Administration von J+S-Angeboten
Diese beiden Leitfäden wurden von J+S erstellt, um Coaches sowie Leiterinnen und Leitern aller Organisationen einen klaren Überblick über die aktuell geltenden Bestimmungen der jeweiligen Angebotsarten zu vermitteln :
Anmeldung durch J+S-Coach
Die J+S-Coaches melden das Angebot spätestens 30 Tage vor Angebotsstart an und reichen dieses spätestens 30 Tage vor Angebotsstart zur Bewilligung beim Kanton ein.
Dieselbe Frist gilt für Nachmeldungen von Kursen oder Lagern in einem bereits angemeldeten/laufenden Angebot.
Folgende Sicherheitsaktivitäten müssen angemeldet und vor ihrer Durchführung durch eine J+S-Expertin oder einen J+S-Experten der entsprechenden Sportart oder Disziplin bewilligt werden :
- jede Tour in der Sportart Bergsteigen ;
- jede Tour in der Sportart Skitouren ;
- in der Sportart Lagersport/Trekking jede Aktivität in den Sicherheitsbereichen «Berg», «Wasser» und «Winter».
Aktivitäten, die von einer Leiterin oder einem Leiter durchgeführt werden, die über einen eidgenössischen Fachausweis als Bergführerin und Bergführer verfügen, müssen nicht von einem Experten oder Expertin geprüft werden.
Expertinnen und Experten Lagersport/Trekking, die Bewilligungen erteilen, müssen über ein spezifisches Weiterbildungsmodul verfügen.
Wird ein verspätet angemeldetes Angebot von der zuständigen Behörde dennoch rechtzeitig vor dem beabsichtigten Beginn bewilligt, so kann die gesamte Dauer des Angebots für die Beitragsberechnung berücksichtigt werden.
Du weisst nicht, wie du ein Angebot durchführen sollst ? Du kannst die von J+S erstellten Video-Tutorials konsultieren, uns per E-Mail kontaktieren oder uns unter der folgenden Telefonnummer anrufen +41 26 305 12 62.
Bewilligung durch den Kanton
Der Kanton prüft und bewilligt das Angebot innerhalb der 30 Tage zwischen Anmeldung und Angebotsstart.
Durchführung
Sobald ein J+S-Angebot bewilligt wurde, können J+S-Coaches, -Leiterinnen und -Leiter Leihmaterial bestellen, weitere Aktivitäten, Leiterinnen und Leiter sowie Teilnehmende erfassen.
Die J+S-Coaches sorgen zusammen mit den J+S-Leiterinnen und -Leitern für die korrekte Durchführung des Angebots. Insbesondere sind die J+S-Leiterinnen und -Leiter verantwortlich, dass die Anwesenheitskontrolle (AWK) zeitnah und wahrheitsgetreu – im Idealfall mit der App «Mobile NDS» – erfasst wird.
J+S-Kurse sind grundsätzlich in der Schweiz durchzuführen. Einzelne Trainings oder Wettkämpfe können in Ausnahmefällen im Ausland stattfinden.
J+S-Lager sind grundsätzlich in der Schweiz durchzuführen. Sie können im Ausland stattfinden, sofern sie von einem Organisator angeboten werden, der J+S-Kurse und -Lager zur Hauptsache in der Schweiz durchführt.
Abschluss der Anwesenheitskontrolle (AWK)
Gemeinsam prüfen die J+S-Coaches, J+S-Leiterinnen und -Leiter die Einträge in der AWK und schliessen die Kurse und Lager ab. Im Zweifelsfall oder bei Fragen wenden sich die J+S-Coaches an die kantonale Sportfachstelle.
Achtung : Fehler müssen VOR dem Abschluss des Angebots korrigiert werden.
Abschluss des Angebots
Die J+S-Coaches prüfen alle Angebotsdaten, schliessen das Angebot definitiv ab und leiten es spätestens 30 Tage nach Ende der letzten J+S-Aktivität an den Kanton weiter.
Wird eine Abrechnung verspätet, jedoch innert 60 Tagen nach dem Ende des letzten bewilligten Kurses oder Lagers eingereicht, so kann das BASPO die Beiträge kürzen. Für später eingereichte Abrechnungen besteht kein Anspruch auf Auszahlung.
Nach Abschluss des Angebots sind Änderungen am rechtskräftigen Subventionsgesuch nicht mehr möglich.
Prüfung durch den Kanton
Der Kanton prüft das Angebot und leitet das korrekt abgeschlossene Angebot zur Zahlung weiter. Treten Auffälligkeiten auf, so meldet sich der Kanton vor dem Weiterleiten zur Zahlung beim J+S-Coach.
Auszahlung durch das BASPO
Das BASPO überweist die J+S-Beiträge.
Bei Angeboten mit einer Kursdauer von 30 oder mehr Wochen kann das BASPO drei Monate nach Kursbeginn bis zu 50 Prozent des provisorisch berechneten Beitrages auszahlen.
Die Beiträge werden ausschliesslich auf ein schweizerisches Bank- oder Postkonto des Organisators des Angebots ausbezahlt.
Organisation von J+S-Angeboten
- Ziel : Ein J+S-Lager ist ein mehrtägiges Sportlager, das durch Jugend+Sport (J+S) unterstützt wird.
- Teilnehmerzahl : Mindestens 12 Kinder oder Jugendliche im Alter zwischen 5 und 20 Jahren müssen teilnehmen.
- Dauer : Das Lager dauert mindestens vier aufeinanderfolgende Tage. Für Lagersport/Trekking sind drei Tage möglich, sofern das Lager Teil eines längeren Angebots ist.
- Aktivitäten : Pro Tag sind mindestens zwei klar getrennte, eigenständige Trainingseinheiten mit einer Gesamtdauer von mindestens vier Stunden durchzuführen. Die Trainingseinheiten starten jeweils mit einem gezielten Aufwärmen und sind getrennt durch mindestens 30 Minuten Sozialzeit zur physischen und mentalen Erholung.
- Leitung : Zwei oder mehr Leiterinnen oder Leiter mit gültiger J+S-Anerkennung sind erforderlich.
- Struktur : Das Lager beinhaltet das gemeinsame Erleben von Aktivitäten, Mahlzeiten und Sozialzeiten – mit oder ohne Übernachtung.
- Trainingsfreie Tage : Ab fünf Tagen Lagerdauer ist ein trainingsfreier Tag erlaubt, danach ein weiterer pro zwei zusätzliche Lagertage. Diese Tage zählen nicht zu den beitragsberechtigten, jedoch bleiben die Teilnehmenden in der Obhut der J+S-Leiterinnen und -Leiter und die Lagergemeinschaft bleibt erhalten.
- Lagerprogramm : Für sämtliche Tage muss eine Tagesplanung mit Start- und Endzeiten aller Aktivitäten sowie Fixpunkten (z. B. Mahlzeiten) angegeben werden. Die J+S-Aktivitäten und deren Inhalte müssen klar beschrieben und im Programm ersichtlich sein. Das definitive Lagerprogramm muss spätestens beim Abschluss des Angebots in die Nationale Datenbank Sport (NDS) hochgeladen werden. Um beraten zu können, dürfen die Kontrollinstanzen Lagerprogramme bereits vor der Bewilligung des J+S-Lagers verlangen.(Lagerprogramme von Jugendorganisationen werden durch J+S-Coaches der Nutzergruppe 3 geprüft.)
- Tools :
J+S stellt je nach Sportart verschiedene Materialien und Landkarten zur Verfügung. Die Organisatoren beteiligen sich an den Kosten für das Material. Bitte beachten Sie: Die Bestellung muss spätestens 5 Wochen vor Lieferdatum in der NDS erfasst werden.
Weitere Informationen finden Sie auf Leihmaterial .
Fragen ?
Sie können die Website von Jugend+Sport oder die dortige FAQ besuchen.
Sie können uns auch per E-Mail kontaktieren.