Zwischen Mai und August 2025 kam es zu zahlreichen Einbrüchen – sowie Einbruchsversuchen – in Kellerräumen, vor allem in Bulle und La Tour-de-Trême. Auch mehrere Fahrzeuge wurden aufgebrochen. Unter den gestohlenen Gegenständen befanden sich mehr als ein Dutzend Militärwaffen, Airsoft-Waffen, Munition, Tretroller, Elektronikgeräte und Lebensmittel. Insgesamt wurden 54 Anzeigen wegen Diebstahls und Sachbeschädigung erstattet.
Die Ermittlungen wurden von der Gerichtszweigstelle Süd der Kriminalpolizei geführt. Sie führten Ende August zur Identifizierung und Festnahme eines 17-jährigen Mannes aus der Region. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung beschlagnahmte die Polizei Airsoft-Waffen, verschiedene gestohlene Gegenstände, Betäubungsmittel und Material, das zur Begehung von Einbrüchen verwendet wurde. Nach mehrmaliger Vernehmung gestand der junge Mann über hundert Diebstähle und versuchten Diebstähle in Kellern der Region Bulle. Er gab zudem zu, zwei Fahrzeuge gestohlen und beschädigt zu haben.
Im Laufe der Ermittlungen wurde ein weiterer 26-jähriger Mann mit Wohnsitz in der Region wegen seiner Beteiligung an mehreren Dutzend Fällen verdächtigt. Die Kantonspolizei führte zudem mehrere Hausdurchsuchungen durch.
Die beiden Verdächtigen wurden zur Sicherstellung der Ermittlungen inhaftiert. Sie werden den zuständigen Behörden wegen verschiedener Vermögensdelikte sowie wegen Verstößen gegen das Waffengesetz und das Betäubungsmittelgesetz angezeigt.
Die weiteren Ermittlungen ergaben die Beteiligung einer dritten Person im Alter von 22 Jahren, die ebenfalls im Kanton wohnt, an der Hehlerei der nach Frankreich gestohlenen Waffen. Er wurde in Untersuchungshaft genommen und wird ebenfalls bei der zuständigen Behörde angezeigt.
Erinnerung: Aufbewahrung einer Waffe zu Hause
- Waffen und andere wesentliche Waffenteile müssen unter Verschluss gehalten werden und dürfen für unbefugte Dritte weder sichtbar noch zugänglich sein.
- Der Verschluss muss getrennt von der Waffe aufbewahrt werden.
- Waffen und Munition sollten vorzugsweise an getrennten Orten aufbewahrt werden.
- Ein durch Gitterwände abgetrennter Kellerraum ist kein sicherer Ort für die Aufbewahrung einer persönlichen Waffe.