• Startseite
  • Navigation
  • Inhalt
  • Kontakt
  • Suche

Kopfbereich

Staat Freiburg-Logo, zurück zur Homepage fr.ch
Themen
  • Arbeit und Unternehmen
  • Bildung und Schulen
  • Steuern
  • Raum, Planung und Bau
  • Polizei und Sicherheit
  • Alltag
  • Energie, Landwirtschaft und Umwelt
  • Staat und Recht
  • Gesundheit
  • Mobilität und Verkehr
  • Sport und Freizeit
  • Kultur und Tourismus
Leistungen
  • Informationen in Leichter Sprache
  • Leistungen des Oberamts (Patente, Hunde, Lotos usw.)
  • Zivilstandsurkunden
  • AHV, APG, Familienzulagen, Krankenversicherung
  • Betreibungsauszug
  • Friac
  • Pass und Identitätskarte
  • Öffentliche Versteigerung
  • Handelsregister
  • Stellenangebote des Staates Freiburg
Staat
  • Organisation des Staates
  • Statistiken

    Datenportal des Kantons Freiburg

  • News

    Direktionen, Amts und Institutionen

  • Freiburger Gesetzgebung

    Datenbank der freiburgischen Gesetzgebung (BDLF)

  • Transparenz

    Zugang zu amtlichen Daten und Dokumenten

Politisches Leben
  • Laufende kantonale Vernehmlassungen

    Laufende Vernehmlassungen..

  • Rechtsprechung

    des Kantonsgerichts

  • Amtsblatt

    Das Amtsblatt im Internet lesen

  • Abstimmungen und Wahlen
  • Entscheide des Staatsrates

    Zusammenfassungen der Sitzungen des Staatsrats

  • Sessionen des GR

    Sessionsdaten

  • Leichte Sprache
  • Kontakt
  • Online-Leistungen
  • Français
  • Deutsch ((Aktive Sprache))
Standard
Hell
Dunkel
  • Home
  • Sicherheits-, Justiz- und Sportdirektion
  • News
  • Zwei Sonderbewilligungen ohne saisonale Einschränkung pro Jahr für Sonntagsverkäufe von Garagen, Möbelhäusern und Gartencentern

Zwei Sonderbewilligungen ohne saisonale Einschränkung pro Jahr für Sonntagsverkäufe von Garagen, Möbelhäusern und Gartencentern

  • Medienmitteilung

Die Gemeinden können bestimmten Betrieben wie Garagen und Gartencentern erlauben, an zwei Sonntagen pro Jahr in einem festlichen Rahmen Verkaufsausstellungen durchzuführen. Ab sofort müssen diese ausnahmsweisen Sonntagsverkäufe nicht mehr zwingend in verschiedenen Jahreszeiten stattfinden. In ihren aktualisierten Richtlinien, die den Gemeinden kürzlich mitgeteilt wurden, erlaubt die Sicherheits- und Justizdirektion den Antragstellern so, sich den Besonderheiten ihrer jeweiligen Märkte anzupassen.

Veröffentlicht am 12. Oktober 2015 - 12h45

Die Sicherheits- und Justizdirektion (SJD) hat ihre Richtlinien zu den Bedingungen überarbeitet, unter denen die Gemeinden ausnahmsweise Sonntagsverkäufe von Betrieben wie Garagen, Möbelhäusern und Gartencentern, die Ausstellungen zur Ankündigung neuer Modelle oder neuer Waren durchführen möchten, bewilligen dürfen. Wichtigste Neuerung: Obwohl weiterhin nur zwei Sonntagsverkäufe pro Jahr erlaubt sind, müssen diese nicht mehr zwingend in verschiedenen Jahreszeiten stattfinden. Die Änderung erfolgt auf Antrag von zwei Gartencentern (unterstützt durch ihre Standortgemeinden), deren kommerzielles Interesse an den ausnahmsweisen Öffnungen für zwei Sonntage im Frühling spricht.

Die übrigen Bedingungen für die Sonderbewilligungen bleiben unverändert. Insbesondere müssen die Sonntagsverkäufe zwingend in einem festlichen Rahmen stattfinden, in dem auch Attraktionen für Familien in Form von Musik, Verpflegung und Unterhaltung angeboten werden.

Offizielle Bewilligung der Gemeinde
Die SJD erinnert daran, dass der Grundsatz der Freiburger Gesetzgebung über die Ausübung des Handels besagt, dass die Geschäfte an Sonn- und Feiertagen geschlossen bleiben. Deshalb erfordern die ausnahmsweisen Sonntagsverkäufe eine offizielle Bewilligung der Gemeinde, die als Kopie an die SJD zu senden ist, welche in diesem Bereich als Aufsichtsbehörde fungiert. Ausserdem wird darauf hingewiesen, dass eine Sonderbewilligung die Geschäfte nicht von der Pflicht befreit, bei der Volkswirtschaftsdirektion eine Bewilligung für Sonntagsarbeit zu beantragen.

Um dem Grundgedanken des Gesetzes treu zu bleiben, werden die Gemeinden schliesslich gebeten, soweit möglich dafür zu sorgen, dass verschiedene Anlässe gleichzeitig stattfinden, damit die Bevölkerung nicht den Eindruck erhält, die Geschäfte in ihrem Kanton hätten am Sonntag generell geöffnet. Aus demselben Grund sind Sonntagsverkäufe für Warenhäuser nicht möglich. Für sie gilt weiterhin der Grundsatz der allgemeinen Schliessung an Sonn- und Feiertagen.

Hauptbild
FR.ch © Etat de Fribourg - Staat Freiburg - CHA / Sk
  • Auftrag des AJ
  • Die Aufgaben des Zivilschutzes
  • Organisation der Kantonspolizei
  • Willkommensbroschüre für neue Einwohnerinnen und Einwohner
  • Öffentliche Gaststätten

Herausgegeben von Sicherheits-, Justiz- und Sportdirektion

Letzte Änderung: 12.10.2015 - 12h45

Teilen auf:
Zurück

Grand-Fontaine im Mittelpunkt der Arbeiten der beratenden Kommission im Bereich der Prostitution

Weiter

Kantone Freiburg, Jura und Neuenburg schaffen überregionales Polizeiausbildungszentrum

Fußbereich

Staat Freiburg-Logo, zurück zur Homepage
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Barrierefreiheit
  • Kontakt
  • Inhaltsabonnement und Akkreditierung
Folgen Sie uns auf: