An seiner Sitzung vom 24. Juni 2026 hat der Staatsrat beschlossen, den erstinstanzlichen Gerichten schon im Voranschlag 2026 sofort 700'000 Franken zusätzliche Mittel in Form von Stellen zuzuweisen. Diese werden vorerst bis zum Jahresende gewährt. Die Kantonsregierung hat die Sicherheits-, Justiz- und Sportdirektion (SJSD) zudem ermächtigt, noch im Jahr 2026 einen Betrag von maximal 150'000 Franken zur Bewältigung von ausserordentlichen Arbeitsspitzen einzusetzen.
Mit dieser Massnahme soll die sich zuspitzende Lage an den erstinstanzlichen Gerichten entschärft werden. Diese leiden unter Überlastung, und dies in einer Zeit, in der sie sich zusätzlich intensiv an der Umsetzung der Justizreform beteiligen müssen, die der Grosse Rat in der Mai-Session genehmigt hat. Ab 1. Juli 2026 kann die SJSD somit 3,3 VZÄ Richter/innenstellen, 3,7 VZÄ Gerichtsschreiber/innenstellen und 4,2 VZÄ Verwaltungsstellen schaffen, was insgesamt 11,2 VZÄ ergibt.
Diese Stellen, die zwischen 1. Juli und 1. September 2026 besetzt werden, ergänzen die 9,5 neuen VZÄ (2,8 VZÄ für Richter/innen, 3,1 VZÄ für Gerichtsschreiber/innen und 3,6 VZÄ für Verwaltungspersonal), die der Grosse Rat in der Junisession mit dem Staatsvoranschlag 2026 bis verabschiedet hat und die vor allem den Friedensgerichten zugutekommen.
Der Staatsrat ist sich seit vielen Jahren voll bewusst, dass alle Instanzen der Justiz mit einem deutlichen Anstieg der Fallzahlen konfrontiert sind. Seit 2010 wurden der Justiz 82,15 VZÄ bewilligt, 32,8 davon während der laufenden Legislaturperiode, obwohl die Kontrolle der Staatsfinanzen für die Behörden eine grosse Herausforderung darstellt. Aktuell sieht der Voranschlag 2027 vor, für die Justiz die Schaffung von zusätzlichen 26,6 VZÄ zu beantragen.
Diese Bemühungen um eine Aufstockung des Personals sind nur ein Teil der Massnahmen, mit denen die kantonale Exekutive und Legislative einen reibungslosen Justizbetrieb gewährleisten will. Die Organisationsreform aufgrund der im Mai verabschiedeten Revision des Justizgesetzes, die unter anderem die Schaffung eines erstinstanzlichen Zivilgerichts mit mehreren Standorten und ein vereinigtes Strafgericht vorsieht, dürfte den Justizbetrieb noch effizienter machen, indem bestimmte Managementaufgaben gebündelt und die Richterinnen und Richter von ihren Verwaltungsaufgaben entlastet werden. Schliesslich setzt der Kanton Freiburg zurzeit ein breit angelegtes Programm zur Digitalisierung der Justiz um. Die entsprechende Projektorganisation heisst E-Justice und arbeitet voraussichtlich bis Ende 2026.