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  • Amt für Justizvollzug und Bewährungshilfe

Amt für Justizvollzug und Bewährungshilfe (JVBHA)

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Das Amt für Justizvollzug und Bewährungshilfe ist für die Planung sowie den Vollzug von Freiheitsstrafen und strafrechtlichen Massnahmen zuständig und entscheidet über den Vollzugsort.
Es stellt die Einkassierung von Geldbussen und Geldstrafen sicher und wird tätig, wenn infolge Nichtbezahlung eine Ersatzfreiheitsstrafe vollzogen werden muss. Darüber hinaus übernimmt und koordiniert es bestimmte Aufgaben in Zusammenhang mit dem Strafregister.
Es spricht die verschiedenen erleichterten Vollzugsformen aus (gemeinnützige Arbeit, elektronische Überwachung, Halbgefangenschaft) und setzt sie um. Es gewährleistet die Begleitung von Personen, für welche Ersatzmassnahmen angeordnet wurden.
Es trifft Entscheidungen über die verschiedenen Vollzugslockerungen (offener Vollzug, Ausgänge bzw. Urlaube, bedingte Entlassung, Aufhebung von Massnahmen usw.) und befasst sich mit spezifischen Anfragen (Verlegungen in andere Anstalten, Informationsrecht der Opfer, Überstellung usw.). Es ist für die Umsetzung von Bewährungshilfe und die Überprüfung von Weisungen zuständig, welche von administrativen oder gerichtlichen Behörden angeordnet werden können.

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Erweiterung des Standorts Bellechasse

Bellechasse soll einziger Standort des kantonalen Strafvollzugs werden

Veröffentlicht am 22. Januar 2020
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  • Freiheitsstrafen, Massnahmen und Bewährungshilfe (FMB)

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    Der Auftrag der Abteilung Freiheitsstrafen, Massnahmen und Bewährungshilfe (FMB) besteht in der Umsetzung und Koordinierung des administrativen, rechtlichen, ...

  • Informationsrecht (Opfer und Andere)

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    Aus Datenschutzgründen übermittelt das Amt für Justizvollzug und Bewährungshilfe keine Informationen über eine inhaftierte Person an Dritte, mit ...

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Über uns

  • Organigramm

    Organigramm des Amts für Justizvollzug und Bewährungshilfe (JVBHA)

  • Auftrag

    Zu den Haupttätigkeiten des Amtes, die sich hauptsächlich auf die Rechtsgrundlagen des Bundes, der Kantone und des Konkordats stützen, gehören der ...

  • Leistungen

    Rechtsgrundlagen bezüglich der Tätigkeiten des Amts für Justizvollzug und Bewährungshilfe (JVBHA)

Bild vergrößern Amt für Justizvollzug und Bewährungshilfe
Amt für Justizvollzug und Bewährungshilfe © 2018 Etat de Fribourg – Staat Freiburg

Kontakt

Amt für Justizvollzug und Bewährungshilfe JVBHA

Rte d’Englisberg 3
1763 Granges-Paccot

T +41 26 305 14 30 +41 26 305 14 30

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  • Montag-Donnerstag 08:00-11:30, 14:00-17:00
  • Freitag 08:00-11:30, 14:00-16:30
  • Samstag-Sonntag geschlossen

vor Feiertagen 08:00-11:30, 14:00-16:00

Email : sespp@fr.ch

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