Das Dienstbüchlein bleibt bis zum 31. Mai 2026 das massgebende offizielle Dokument für dienstliche Einträge und Nachweise. Angehörige der Armee sind verpflichtet, ihr Dienstbüchlein auch nach diesem Zeitpunkt bis zur Entlassung aufzubewahren.
Ab dem 1. Juni 2026 erfolgt die Führung der dienstlichen Daten vollständig digital. Ab diesem Zeitpunkt gelten die Systeme der Militärverwaltung als massgebend. Dienstbüchlein werden nicht mehr nachgeführt und nicht mehr neu abgegeben.
Materialbezüge, die ab dem 1. Juni 2026 erfolgen, werden ab Juli 2026 im Dienstmanager angezeigt. Wurde das Material vor dem 1. Juni 2026 gefasst, wird es auch zukünftig nicht im Dienstmanager angezeigt und bei der Rückgabe ist weiterhin das Dienstbüchlein mitzubringen.
Die Einsicht in die persönlichen Daten erfolgt künftig über den Dienstmanager . Für die Registrierung ist eine Identifikation vor Ort erforderlich. Diese ist am Orientierungstag, während der Rekrutierung oder an einem Registrierungsstandort möglich.