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Bestellung eines Grundbuchauszugs

Lead

Der Auszug aus dem Grundbuch gibt Auskünfte über eine Liegenschaft. Der Eigentümer oder die von einem schützenswerten Interesse betroffenen Personen können einen offiziellen Grundbuchauszug erhalten. Nur der vom Grundbuchamt beglaubigte Auszug ist rechtsgültig.

Sie können einen offiziellen Grundbuchauszug per Post, E-Mail, Telefon oder direkt am Schalter bestellen. Die Bestellung ist beim für einen Bezirk zuständigen Grundbuchamt einzureichen.

Ein Grundbuchamt kontaktieren

Was der vollständige Grundbuchauszug enthält

  • Die Bezeichnung und die Beschreibung der Liegenschaft
  • Die Identität des Eigentümers,  die Eigentumsform und das Erwerbsdatum
  • Dienstbarkeiten und Grundlasten
  • Vormerkungen, Anmerkungen und Pfandrechte

Für einen Auszug einzureichende Dokumente

  • Identitätskarte oder Pass
  • Identifizierung/Lokalisierung der Liegenschaft mit Parzellennummer
  • Vollmacht des Eigentümers oder der Eigentümerin beziehungsweise eine Begründung, falls die beantragende Person nicht Eigentümerin oder Eigentümer ist

Wie ist ein Auszug bestellbar

Am Schalter

Die Person, die einen Grundbuchauszug zu erhalten wünscht, meldet sich persönlich am Schalter des Grundbuchamts, das für die betreffende Liegenschaft zuständig ist.

Per E-Mail

Sie können Ihre Anfrage per E-Mail an das für Sie zuständige Grundbuchamt richten, indem Sie die zu liefernden Dokumente miteinreichen. Die Zustellung erfolgt postalisch.

Per Post

Sie können Ihre Bestellung postalisch an das für Sie zuständige Grundbuchamt einreichen und derselben die erforderlichen Dokumente beilegen. Die Zustellung erfolgt postalisch.

Per Telefon

Sie können beim Grundstückamt auch telefonisch einen Grundbuchauszug bestellen. Die Zustellung erfolgt postalisch. 

Preis

  • 20.- CHF zuzüglich Versandkosten. Zahlbar mit Einzahlungsschein, der mit dem Auszug mitversendet wird. Barzahlung für am Schalter bezogene Auszüge.

Frist

  • 2 Werktage nach Erhalt der Anfrage.
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Das Grundbuchamt

Kontaktinformation

Herausgegeben von Das Grundbuchamt

Letzte Änderung: 08.06.2020

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