Bei Fragen verwenden Sie bitte das Kontaktformular der WPS.
1. Waffen
- Gesuch um Erteilung eines Waffenerwerbsscheins : Formular (via e-police)
Hinweis: Bitte vergessen Sie am Ende des Formulars nicht, den Antrag auszudrucken und zu unterschreiben, bevor Sie ihn per Post an die WPS weiterleiten.
- Schriflicher Vertrag für die Übertragung einer Waffe : Vertrag
- Gesuch um Erteilung Ausnahmebewillligung für das sportlichen Schiessens : Formular
- Gesuch um Erteilung einer Ausnahmebewilligung zur Sammlertätigkeit : Formular
- Gesuch um Erteilung einer Ausnahmebewilligung für den Erwerb von verbotenen Nichtfeuerwaffen : Formular
- Nachweis des regelmässigen sportlichen Schiessens : Formular
- Meldung des rechtmässigen Besitzes von Feuerwaffen : Formular
- Meldung der leihweisen Abgabe von Sportwaffen an unmündige Person : Formular
Hinweis: Das Formular ist für in Freiburg ansässige Personen bei der WPS einzureichen.
- Antrag auf Ausstellung eines Europäischen Feuerwaffenpasses
Der Europäische Feuerwaffenpass ist für alle Jäger und Sportschützen bestimmt, die in den Schengen-Staaten mit ihrer Waffe einer Freizeitbeschäftigung nachgehen. Er ist nicht gültig für den definitiven Import oder Export einer Feuerwaffe.
- Antrag auf Ausstellung, Verlängerung (volljährige Personen)
- Antrag auf Ausstellung (minderjährige Personen)
- Gesuch um eine Waffentragbewilligung : Formular
Dem Gesuch müssen folgende Dokumente beigelegt werden:
- Kopie des Ausweises als Sicherheitsbeamter
- Ausbildungsnachweis für Einsatzstock und/oder Tonfa (nur für Prüfungen mit Einsatzstock oder Tonfa)
- Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung haben zusätzlich eine offizielle Bestätigung des Wohnsitz- oder Heimatstaates beizulegen, die den Erwerb von Waffen oder wesentlichen Waffenbestandteilen bewilligt.
Das WPS muss mindestens 10 Tage vor dem Prüfungsdatum im Besitz der Unterlagen sein.
Daten der Prüfungen für die Waffentragbewilligung
Festgelegte Daten im 2022 = 12.01 – 01.03 – 05.04 – 10.05 – 22.06 – 31.08 – 04.10 – 09.11 und 07.12
Nützliche Dokumente für die Prüfungsvorbereitung
Fragenkatalog zur Vorbereitung der Prüfung
- Gesuch um Erteilung einer Bewilligung zum nichtgewerbsmässigen Verbringen von Waffen, wesentlichen Waffenbestandteilen, Munition oder Munitionsbestandteilen in das schweizerische Staatsgebiet: Link
- Gesuch für die Ausstellung eines Begleitscheins für die Ausfuhr von Feuerwaffen, deren wesentliche Bestandteile oder der dazugehörigen Munition : Link
Nützliche Dokumente
- Kantonale Richtlinie für den Erwerb von verbotenen Waffen und Waffenzubehören : Direktive
- Häufige Fragen betreffend die Anpassungen im Waffenrech : Lien
- Waffen in Kürze : Broschüre
2. Feuerwerk und Pyrotechnik
Verkauf
Genehmigung zum Verkauf von pyrotechnische Gegenständen für Vergnügungszwecke
Dies betrifft insbesondere die am Nationalfeiertag am 1. August und am Jahresende verwendeten Feuerwerkskörper und Petarden.
- Gesuch um Erteilung einer Verkaufsbewilligung für Feuerwerksartikel zu Vergnügungszweckent : Formular
Import
Jedes Jahr stellt die Eidgenössische Zollverwaltung fest, dass in den Tagen vor dem Jahreswechsel viel Feuerwerk eingeführt wird. Es gilt dabei, die geltenden Einfuhrbestimmungen zu beachten. Widerhandlungen gegen das Sprengstoffgesetz werden angezeigt.
Für Gesuche zum Import von pyrotechnischen Gegenständen wenden Sie sich an das Bundesamt für Polizei, Zentralstelle Sprengstoff und Pyrotechnik, Taubenstrasse 16, 3003 Bern : Link
Erlangung der Abbrandbewilligung
Feuerwerkskörper Kat. 4 : Seit dem 1. Januar 2014 müssen die Verbraucher von Feuerwerkskörper der Kategorie 4 über eine Abbrandbewilligung von Feuerwerkskörpern A (FWA) oder B (FWB) verfügen.
- Antrag auf eine Vertrauensbescheinigung in Bezug auf die Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis : Formular
Hinweis: Das Formular "Antrag auf Ausstellung einer Vertrauensbescheinigung" auf den Seiten 6 und 7 ist an der WPS zurückzusenden. Diese Bescheinigung wird Ihnen mit 20 Franken in Rechnung gestellt.
Nützliche Dokumente
- Mustervorlage Checkliste für Verkaufsstände und Beispiele für Verkaufsstände : Formular
- Bestimmung für die Verkauf : Liste
- Direktive Brandschutzrichtlinie (Seite 15 bis 19) : Direktive
- Abbrandbewilligung für pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F4, T2 : Formular
3. Sprengstoffe
- Antrag auf eine Vertrauensbescheinigung in Bezug auf die Erteilung einer Bergbaugenehmigung : Formular
Hinweis: Das Formular "Antrag auf Ausstellung einer Vertrauensbescheinigung" auf den Seiten 6 und 7 ist an der WPS zurückzusenden. Diese Bescheinigung wird Ihnen mit 20 Franken in Rechnung gestellt.
- Antrag auf Genehmigung zum Erwerb von Explosivstoffen und Rücksendung an dem Oberamt des betreffenden Bezirks: Formular
Waffen
Dem Gesuch um einen Waffenerwerbsschein müssen folgende Dokumente beigelegt werden:
- Zentralstrafregisterauszug, der vor nicht mehr als drei Monaten ausgestellt wurde
Kopie eines amtlichen gültigen Ausweises - Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung haben zusätzlich eine offizielle Bestätigung des Wohnsitz- oder Heimatstaates beizulegen, die den Erwerb von Waffen oder wesentlichen Waffenbestandteilen bewilligt
Nützliche Dokumente
Kantonale Richtlinie
Kantonale Richtlinie für den Erwerb von verbotenen Waffen und Waffenzubehören – Verwaltung von Beschlagnahmungen, von der Sektion WPS aufbewahrt und nicht zurückgefordert werden
FAQ
Häufige Fragen betreffend die Anpassungen im Waffenrecht ab dem 15.8.19
Andere Dokumente
Der Europäische Feuerwaffenpass ist für alle Jäger und Sportschützen bestimmt, die in den Schengen-Staaten mit ihrer Waffe einer Freizeitbeschäftigung nachgehen. Er ist nicht gültig für den definitiven Import oder Export einer Feuerwaffe.
Das an die Behörde des Wohnkantons gerichtete Gesuch muss folgende Dokumente beinhalten:
- Zentralstrafregisterauszug, der vor nicht mehr als drei Monaten ausgestellt wurde
- Kopie eines amtlichen gültigen Ausweises
- Zwei aktuelle Passfotos
Der Europäische Feuerwaffenpass ist 5 Jahre gültig: Möglichkeit 2 x 2 Jahre zu verlängern.
- Ausstellung des Europäischen Feuerwaffenpasses: CHF 150.00
- Verlängerung des Dokuments um 2 Jahre: CHF 100.00
- Erwähnung einer Genehmigung im Dokument: CHF 50.00
Gesuch um eine Waffentragbewilligung
Dem Gesuch müssen folgende Dokumente beigelegt werden:
- Kopie des Ausweises als Sicherheitsbeamter
- Zentralstrafregisterauszug, der vor nicht mehr als drei Monaten ausgestellt wurde
- Kopie eines amtlichen gültigen Ausweises
- Zwei aktuelle Passfotos
- Ausbildungsnachweis für Einsatzstock und/oder Tonfa (nur für Prüfungen mit Einsatzstock oder Tonfa)
- Arbeitsvertrag des Arbeitgebers
- Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung haben zusätzlich eine offizielle Bestätigung des Wohnsitz- oder Heimatstaates beizulegen, die den Erwerb von Waffen oder wesentlichen Waffenbestandteilen bewilligt.
Das BAE muss mindestens 10 Tage vor dem Prüfungsdatum im Besitz der Unterlagen sein.
Daten der Prüfungen für die Waffentragbewilligung
Festgelegte Daten im 2022 = 12.01 – 01.03 – 05.04 – 10.05 – 22.06 – 24.08 – 04.10 – 09.11 et 07.12
- Fragenkatalog zur Vorbereitung der Prüfung
- Richtlinien für die Organisation und die Bewertung der theoretischen Prüfung für die Waffentragbewilligung
- Richtlinien für die Organisation und die Bewertung der praktischen Prüfung für die Waffentragbewilligung von Feuerwaffen
Feuerwerk und Pyrotechnik
Genehmigung zum Verkauf von pyrotechnische Gegenständen für Vergnügungszwecke
Nachfolgend finden Sie Informationen, Formulare und Ratschläge betreffend den Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen, die zur Unterhaltung dienen. Dies betrifft insbesondere die am Nationalfeiertag am 1. August und am Jahresende verwendeten Feuerwerkskörper und Petarden.
Jedes Jahr stellt die Eidgenössische Zollverwaltung fest, dass in den Tagen vor dem Jahreswechsel viel Feuerwerk eingeführt wird. Es gilt dabei, die geltenden Einfuhrbestimmungen zu beachten. Widerhandlungen gegen das Sprengstoffgesetz werden angezeigt.
Einfuhrbestimmungen für Feuerwerkskörper
Für Gesuche zum Import von pyrotechnischen Gegenständen wenden Sie sich an das Bundesamt für Polizei, Zentralstelle Sprengstoff und Pyrotechnik, Taubenstrasse 16, 3003 Bern.
Seit dem 1. Januar 2014 müssen die Verbraucher von Feuerwerkskörper der Kategorie 4 über eine Abbrandbewilligung von Feuerwerkskörpern A (FWA) oder B (FWB) verfügen.
Erlangung der Abbrandbewilligung
- Zentralstrafregisterauszug, der vor nicht mehr als drei Monaten ausgestellt wurde
- Kopie eines amtlichen gültigen Ausweises
- Leumundsbericht der Wohngemeinde
- Zuverlässigkeitsbescheinigung
Die Bescheinigung, mit der Sie sich für die Ausbildung anmelden können, wird mit 20 Franken in Rechnung gestellt.
Sprengstoffe
- Zentralstrafregisterauszug, der vor nicht mehr als drei Monaten ausgestellt wurde
- Kopie eines amtlichen gültigen Ausweises
- Leumundsbericht der Wohngemeinde
- Zuverlässigkeitsbescheinigung
Das Formular "Erwerbsschein für Sprengmittel" kann nachstehend heruntergeladen und dem betreffenden Oberamt zugestellt werden.