Die FRSA Standort Zentralgefängnis in der Altstadt von Freiburg wurde 1893 eröffnet. Der Standort umfasst zwei Gebäude. Im ersten Gebäude, der offenen Vollzugsanstalt «Les Falaises», sind Personen in Halbgefangenschaft oder im Arbeitsexternat untergebracht. Das zweite Gebäude, das Hauptgebäude, beherbergt verschiedene Abteilungen des geschlossenen Vollzugs. Das Zentralgefängnis hat eine Gesamtkapazität von 100 Plätzen, die sich wie folgt verteilen: 61 Plätze für die Untersuchungshaft, 15 Plätze für den Vollzug von Kurzstrafen, 4 Zellen für die Administrativhaft und 20 Plätze in der offenen Vollzugsanstalt «Les Falaises» für die Halbgefangenschaft und das Arbeitsexternat. Von den Haftplätzen in der Vollzugsanstalt «Les Falaises» sind 4 für Frauen reserviert. Alle übrigen Strafen müssen Frauen in einer für sie bestimmten Strafanstalt eines anderen Kantons verbüssen. Das Zentralgefängnis verfügt zudem über 4 Sicherheitszellen und eine Wartezelle.
Auftrag
Das Zentralgefängnis beherbergt die folgenden Kategorien von erwachsenen oder minderjährigen Personen beiderlei Geschlechts:
- Angeklagte in Untersuchungshaft
- Verurteilte Personen, bis zu ihrer Überführung in eine Strafvollzugsanstalt
- Gefangene, die von einer Einrichtung in eine andere verlegt werden
- Verurteilte Personen, die eine Strafe von bis zu zwölf Monaten (grundsätzlich) im Regime der Halbgefangenschaft verbüssen
- Verurteilte Personen, die eine mehrmonatige Haftstrafe im Arbeitsexternat verbüssen (Ende langer Haftstrafen)
- Verurteilte Personen, die eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten im ordentlichen Vollzug verbüssen
- Personen, die nach dem Jugendstrafrecht inhaftiert sind
- Personen, die nach den eidgenössischen Bestimmungen über Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht inhaftiert sind
- Personen in Militärhaft
Leistungen
Die FRSA Standort Zentralgefängnis erbringt folgende Hauptleistungen:
- Sie beherbergt Gefangene in Untersuchungshaft, in Administrativhaft, im Vollzug einer Kurzstrafe sowie in Halbgefangenschaft und im Arbeitsexternat
- Sie stellt die medizinische und paramedizinische Betreuung der Gefangenen sicher und zieht bei Bedarf zugelassene externe Ärztinnen und Ärzte bei
- Sie unterstützt die Gefangenen bei persönlichen und familiären Angelegenheiten
- Sie organisiert für die Gefangenen Sportaktivitäten und Spaziergänge
- Sie ermöglicht den Gefangenen auf Wunsch spirituelle und moralische Unterstützung durch Seelsorgende
- Sie bietet eine Weiterbildung an, in der die Gefangenen ihre Französischkenntnisse erweitern können (BiSt-Kurs)
Adresse
Freiburger Strafanstalt
Standort Zentralgefängnis
Planche-Inférieure 12
1700 Freiburg
T +41 26 305 21 07
Rechtsgrundlagen
Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen der FRSA Standort Zentralgefängnis sind folgende
- Schweiz. Strafgesetzbuch vom 21. Dezember 1937 (StGB)
- Konkordat vom 10 April 2006 über den Vollzug der Freiheitsstrafen und Massnahmen an Erwachsenen und jungen Erwachsenen in den Kantonen der lateinischen Schweiz
- Verfassung vom 16. Mai 2004 des Kantons Freiburg
- Gesetz vom 7. Oktober 2016 über den Straf- und Massnahmenvollzug (SMVG)
- Verordnung vom 05.12.2017 über den Straf- und Massnahmenvollzug (SMVV)
- Verordnung über die Arbeitsdauer und die Arbeitszeiten bestimmter Kategorien von Mitarbeitenden der Freiburger Strafanstalt
- Organisationreglement vom 20. Dezember 2017 Der Freiburger Strafanstalt
- Haftreglement vom 20. Dezember der Freiburger Strafanstalt Standort Zentralgefängnis