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  • Einreichen einer Strafanzeige

Einreichen einer Strafanzeige

Lead

Die Kantonspolizei kann Ihre Strafanzeige aufnehmen, Ihnen notwendige Bescheinigungen ausstellen oder Ihnen Ratschläge und/oder Informationen erteilen.

Sections (Site Studio)

In einer Notsituation bitte die Nummer 117 wählen!

Verschiedene Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung:

VisioPol
VisioPol © Etat de Fribourg - Staat Freiburg

Per Videokonferenz, nach Terminvereinbarung:

  • bei einer einfach gelagerten Straftat und unbekannter Täterschaft
  • um die Ausstellung einer Bescheinigung zu beantragen
  • um Rat und/oder Informationen zu erhalten
Polizeiposten
Polizeiposten © Etat de Fribourg - Staat Freiburg

In jedem Fall, können Sie sich auf einen Polizeiposten begeben.

ePolice
ePolice © Etat de Fribourg - Staat Freiburg

Online Strafanzeige einreichen, rund um die Uhr, sieben Tage die Woche:

  • bei Diebstahl von Fahrrädern, Mopeds, Nummernschildern, elektronischen Geräten, Skiern und Snowboards
  • bei Sachbeschädigung
  • Cyberkriminalität (Online-Kauf bezahlt aber keine Ware erhalten - Meine Daten wurden für eine Bestellung missbraucht - Falsches Wohnungsinserat/Immobilienanzeige)

Bei unbekannter Täterschaft und wenn kein Verdacht besteht.

VisioPol

VisioPol ist der neue Online-Schalter der Freiburger Kantonspolizei. Es handelt sich um ein innovatives Angebot, das Ihnen die Möglichkeit bietet aus der Ferne einen Termin zu buchen und mittels Videokonferenz mit einer Beamtin oder einem Beamten in Kontakt zu treten.

Verfügbare Leistungen (für Freiburger Bürger) :

  • Erstattung einer Strafanzeige bei einfachen Straftaten und unbekannter Täterschaft (z. B. Diebstahl einer Geldbörse, Sachbeschädigung)
  • en Diebstahl oder den Verlust eines Ausweisdokuments melden (diese Meldung kostet 35.-, zahlbar per Twint)
  • Ratschläge und/oder Informationen erhalten
  • Strafanzeige zurückziehen
     

Verfügbare Leistungen (für nicht-freiburgische Bürger) :

  • Erstattung einer Strafanzeige bei einfachen Straftaten und unbekannter Täterschaft (z. B. Diebstahl einer Geldbörse, Sachbeschädigung), wenn die Straftat im Kanton Freiburg stattgefunden hat
  • Beratung und/oder Informationen erhalten, wenn es einen Bezug zu Freiburg gibt
     

Öffnungszeiten: Dienstag bis Donnerstag 8.15-11.15 Uhr / 13.30-16.30 Uhr. Die vorgängige Terminvereinbarung erfolgt über die ePolice-Website. Sobald Sie sich via ePolice registriert haben, erhalten Sie eine automatische Bestätigung Ihres Termins per E-Mail. Eine Polizeibeamtin /ein Polizeibeamter schickt Ihnen in einer zweiten E-Mail einen Link, damit Sie zur reservierten Zeit die Videokonferenz starten können.

FAQ

    Wie reicht man eine Strafanzeige ein?

    Es stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:

    • auf elektronischem Weg über ePolice bei Diebstahl von Fahrrädern, Mopeds, Nummernschildern, elektronischen Geräten, Skiern und Snowboards / Sachbeschädigung / Cyberkriminalität (Online-Kauf bezahlt aber keine Ware erhalten - Meine Daten wurden für eine Bestellung missbraucht - Falsches Wohnungsinserat / Immobilienanzeige)
    • per Videokonferenz, nach vorheriger Terminvereinbarung, (bei einfach gelagerten Straftaten und unbekannter Täterschaft)
    • aufeinem Polizeiposten
    Muss ich vorab einen Termin vereinbaren?

    Nein – Wenn Sie sich auf eine Polizeidienststelle begeben, um Anzeige zu erstatten, ist keine Anmeldung erforderlich. Wir empfehlen Ihnen aber, sich vorgängig über die Öffnungszeiten zu informieren. 

    Ja – wenn Sie per Videokonferenz Anzeige erstatten möchten, ist die Vereinbarung eines Termins über die ePolice-Website erforderlich. Öffnungszeiten: Dienstag bis Donnerstag 8:15-11:15 Uhr / 13:30-16:30 Uhr. 

    Innert welcher Frist kann ich Strafanzeige erstatten?
    • Jederzeit, bei unbekannter Täterschaft
    • 3 Monate - Die Frist läuft ab dem Tag, an dem Ihnen die Täterschaft bekannt wird. (Art. 31 des StGB)
    • Bei Straftaten, die von Amtes wegen verfolgt werden, können Sie sich bis zum Abschluss des Vorverfahrens als Privatkläger/ Privatklägerin konstituieren (Art. 118 Abs. 4 der StPO)
    Wer kann eine Strafanzeige einreichen?

    Jede geschädigte Person kann Strafanzeige erstatten, notfalls durch ihren gesetzlichen Vertreter (Art. 30 StGB).

    Welche Dokumente muss ich bereithalten, um eine Strafanzeige einzureichen?

    Ein gültiges Ausweisdokument sowie allfällige Informationen zu den gestohlenen Gegenständen (Dokumente, Seriennummer, Fotografien, E-Mails usw.).

    Kann ich meine Strafanzeige zurückziehen?

    Ja, Sie können einen Strafantrag bei der Kantonspolizei oder der Strafbehörde, bei der der Antrag eingereicht wurde, zurückziehen, solange das Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen ist (Art. 33 Abs. 1 StGB). Der Rückzug des Strafantrags ist endgültig.

    Sie können einen Strafantrag via VisioPol (Terminvereinbarung) oder am Schalter eines Polizeipostens zurückziehen. 

    Warum Anzeige erstatten?

    Durch das Erstatten einer Strafanzeige tritt die geschädigte Person oder das Opfer in die Stellung eines Privatklägers/ einer Privatklägerin. Diese Eigenschaft ermöglicht eine Beteiligung am Verfahren auf strafrechtlicher Ebene (Verurteilung des Täters) und/oder auf zivilrechtlicher Ebene (Schadenersatz und/oder Genugtuung für den erlittenen Schaden). Bedarf es zur Verfolgung einer Straftat eines Strafantrags, muss die Polizei nach der Erstattung einer Strafanzeige eine Untersuchung einleiten.

    Ist die Anzeigeerstattung kostenpflichtig?

    Die Erstattung einer Anzeige ist unentgeltlich.
     

    Ausnahme :
    Bei der Aufname einer Strafanzeige wegen Ehrverletzung muss das Opfer einen Kostenvorschuss von CHF 300 direkt an die StA zahlen.

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    Police VisioPol
    Police VisioPol © Etat de Fribourg - Staat Freiburg
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    Kantonspolizei

    Kontaktinformation

    Herausgegeben von Kantonspolizei

    Letzte Änderung: 04.03.2025

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