À votre service
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FAQ
Es stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:
- auf elektronischem Weg über ePolice bei Diebstahl von Fahrrädern, Mopeds, Nummernschildern, elektronischen Geräten, Skiern und Snowboards / Sachbeschädigung / Cyberkriminalität (Online-Kauf bezahlt aber keine Ware erhalten - Meine Daten wurden für eine Bestellung missbraucht - Falsches Wohnungsinserat / Immobilienanzeige)
- per Videokonferenz, nach vorheriger Terminvereinbarung , (bei einfach gelagerten Straftaten und unbekannter Täterschaft)
- aufeinem Polizeiposten
Nein – Wenn Sie sich auf eine Polizeidienststelle begeben, um Anzeige zu erstatten, ist keine Anmeldung erforderlich. Wir empfehlen Ihnen aber, sich vorgängig über die Öffnungszeiten zu informieren.
Ja – wenn Sie per Videokonferenz Anzeige erstatten möchten, ist die Vereinbarung eines Termins über die ePolice-Website erforderlich. Öffnungszeiten: Dienstag bis Donnerstag 8:15-11:15 Uhr / 13:30-16:30 Uhr.
- Jederzeit, bei unbekannter Täterschaft
- 3 Monate - Die Frist läuft ab dem Tag, an dem Ihnen die Täterschaft bekannt wird. (Art. 31 des StGB)
- Bei Straftaten, die von Amtes wegen verfolgt werden, können Sie sich bis zum Abschluss des Vorverfahrens als Privatkläger/ Privatklägerin konstituieren (Art. 118 Abs. 4 der StPO)
Jede geschädigte Person kann Strafanzeige erstatten, notfalls durch ihren gesetzlichen Vertreter (Art. 30 StGB).
Ein gültiges Ausweisdokument sowie allfällige Informationen zu den gestohlenen Gegenständen (Dokumente, Seriennummer, Fotografien, E-Mails usw.).
Ja, Sie können einen Strafantrag bei der Kantonspolizei oder der Strafbehörde, bei der der Antrag eingereicht wurde, zurückziehen, solange das Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen ist (Art. 33 Abs. 1 StGB). Der Rückzug des Strafantrags ist endgültig.
Sie können einen Strafantrag via VisioPol (Terminvereinbarung) oder am Schalter eines Polizeipostens zurückziehen.
Durch das Erstatten einer Strafanzeige tritt die geschädigte Person oder das Opfer in die Stellung eines Privatklägers/ einer Privatklägerin. Diese Eigenschaft ermöglicht eine Beteiligung am Verfahren auf strafrechtlicher Ebene (Verurteilung des Täters) und/oder auf zivilrechtlicher Ebene (Schadenersatz und/oder Genugtuung für den erlittenen Schaden). Bedarf es zur Verfolgung einer Straftat eines Strafantrags, muss die Polizei nach der Erstattung einer Strafanzeige eine Untersuchung einleiten.
Die Erstattung einer Anzeige ist unentgeltlich.
Ausnahme :Bei der Aufname einer Strafanzeige wegen Ehrverletzung muss das Opfer einen Kostenvorschuss von CHF 300 direkt an die StA zahlen.