Die kantonale Behörde für Öffentlichkeit, Datenschutz und Mediation (ÖDSMB) hat ihren Tätigkeitsbericht 2025 veröffentlicht. Wie sie darin schreibt, fällte das Kantonsgericht drei Urteile zugunsten der Transparenz. Im Bereich Datenschutz wurde die Behörde einer Schengen-Evaluation unterzogen und entwickelte mit dem Freiburger Gemeindeverband einen Werkzeugkasten. Die Mediation für Verwaltungsangelegenheiten setzte sich im letzten Jahr für mehr Bürgernähe dank verständlicher Sprache ein.
Transparenz – Drei Entscheide des Kantonsgerichts zugunsten der Transparenz
Das Kantonsgericht entschied, dass die 687 Stellungnahmen, die im Rahmen der Vernehmlassung zum Sachplan Materialabbau (SaM) abgegeben wurden, ohne Schwärzungen zugänglich sein müssen. Zudem ordnete es die Übermittlung des Kaufvertrags über ein Grundstück zwischen der Volkswirtschafts- und Berufsbildungsdirektion (VWBD) und Micarna an, vorbehaltlich der Passagen, die unter das Geschäftsgeheimnis fallen. Schliesslich müssen die Informationen zur Berechnung der Windmodellierung für alle 59 Standorte mit Windkraftpotenzial vom Amt für Energie (AfE) oder der Firma Ennova übermittelt werden.
Die Statistik ist klar: In einer grossen Mehrheit der Fälle (83 von 116) gewährten die öffentlichen Organe ganz (69) oder teilweise (14) Zugang zu den gewünschten Dokumenten. In 12 Fällen wurde der Zugang abgelehnt. Die am meisten betroffenen Bereiche waren Umwelt, Verwaltung und Justiz. Im Berichtsjahr gingen 32 Schlichtungsanträge bei der Beauftragten ein, gegenüber 25 im Vorjahr.
Datenschutz – Schengen-Evaluation und Werkzeugkasten
Die ÖDSMB wurde einer Evaluation durch Experten der Schengen-Staaten unterzogen. Da die Schweiz dem Schengen-Raum angegliedert ist (Zusammenarbeit in Justiz- und Polizeifragen), ging es bei der Kontrolle im Bereich Datenschutz um die Überprüfung, ob die Schweiz den Schengen-Acquis im Bereich Datenschutz ordnungsgemäss umsetzt. Dabei handelt es sich um die Überwachung der Nutzung der Schengen-Informationssysteme und der Visa durch die kantonalen Behörden. Die Behörde erhielt keine besonderen Empfehlungen.
Die ÖDSMB entwickelte in Zusammenarbeit mit dem Freiburger Gemeindeverband (FGV) einen Werkzeugkasten für die Gemeinden. Diese Dokumente, bestehend aus Musterverträgen für Auslagerung, Musterklauseln zur Vertraulichkeit, internen Reglementen sowie Informationen und Ratschlägen zum Umgang mit Datenschutzanfragen, wurden im Rahmen einer Arbeitsgruppe diskutiert und den Gemeinden während des ganzen Jahres vorgestellt.
Mediation – klare, bürgernahe Sprache
Die Mediatorin setzte im Berichtsjahr den Schwerpunkt ihrer Sensibilisierungsarbeit auf die verständliche Sprache im Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern. Was intern verständlich erscheint, sorgt extern nämlich häufig für Verwirrung und Verärgerung. Dies wird im Beratungsalltag der Mediatorin sichtbar.
Viele Bürgerinnen und Bürger verstehen den Inhalt von Schreiben, die an sie gerichtet sind, nicht genau. Das liegt häufig an der komplizierten Sprache. Dabei könnten Missverständnisse durch eine klarere, bürgernahe Sprache vermieden werden. Die Erfahrung zeigt: Wenn Menschen nachvollziehen können, wie ein Entscheid zustande kam, akzeptieren sie ihn eher – auch wenn er nicht zu ihren Gunsten ist. Eine verständliche Sprache schafft Vertrauen und stärkt die Beziehung zwischen Verwaltung und Bevölkerung.
Im Berichtsjahr gingen bei der kantonalen Mediatorin 63 Anfragen ein, gegenüber 49 im Jahr 2024. 18 davon fielen in den Geltungsbereich des Gesetzes über die Mediation für Verwaltungsangelegenheiten.