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  • Verbreitung von Freiburger Produktionen im Kanton

Verbreitung von Freiburger Produktionen im Kanton

Lead

Das Amt für Kultur kann Unterstützungen für die Verbreitung von Freiburger Bühnen- oder Musikproduktionen bewilligen. Diese Unterstützungen sind für Gastspielorte vorgesehen, die eine vom Staat Freiburg mit einem Schaffensbeitrag unterstützte Freiburger Produktion empfangen.

Zweck

Unterstützung der Verbreitung von Freiburger Bühnen- oder Musikproduktionen im Kanton.

Voraussetzungen und Verfahren

  • Die Unterstützung ist für Gastspielorte im Kanton vorgesehen, die eine Freiburger Produktion empfangen. Die Produktion wurde vom Staat Freiburg mit einem Schaffensbeitrag unterstützt.
  • Dieser Ort darf nicht der Erstaufführungsort der Produktion sein und muss von einer örtlichen öffentlich-rechtlichen Körperschaft finanziell unterstützt werden.
  • Die betreffenden Aufführungen müssen kostenpflichtig sein.

Die Voraussetzungen und das Verfahren sind in den folgenden Rechtsgrundlagen beschrieben, die am Ende dieser Webseite zu finden sind:

  • Punkt 4 der Richtlinien über die Gewährung von ausserordentlichen Subventionen

Ein Beitragsgesuch eingeben

Die Beitragsgesuche müssen von den Gastspielorten mindestens drei Monate vor dem Gastspiel über das Online-Portal hier unten eingegeben werden.

Geben Sie Ihre Gesuche online über das Portal des Amts für Kultur ein

Rechtsgrundlagen

Richtlinie über die Gewährung von ausserordentlichen Subventionen (PDF, 137.28k)

Nützliche Links

Förderinstrumente des Amts für Kultur
Hauptbild
Bühneninstallation (Nuithonie, Villars-sur-Glâne, 2020)
Bühneninstallation (Nuithonie, Villars-sur-Glâne, 2020) © Nicolas Brodard
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  • Fonds des Staates Freiburg für den Erwerb von Kunstwerken
  • Kulturpreis des Staates Freiburg
  • Sammlungskatalog MAHF
Direktionen / zugehörige Ämter

Amt für Kultur

Kontaktinformation

Herausgegeben von Amt für Kultur

Letzte Änderung: 14.04.2025

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