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Unterstützung von Gastaufenthalten zur Förderung des Bühnenschaffens

Lead

Das Amt für Kultur kann Unterstützungen für Gastaufenthalte zur Förderung des Bühnenschaffens bewilligen. Die Unterstützungen sind für eine Bühneneinrichtung vorgesehen, die sich im Kanton Freiburg befindet, als regional bedeutsam anerkannt ist und über professionelles Personal für die Programmgestaltung, die Technik und die Verwaltung verfügt.

Zweck

Unterstützung von Gastaufenthalten professioneller Freiburger Theater-, Opern- und Tanzgruppen in den kulturellen Einrichtungen des Kantons, die als regional bedeutsam anerkannt sind, um ihnen eine professionelle Unterstützung bei der Realisierung eines Bühnenprojekts zu gewährleisten.

Voraussetzungen und Verfahren

Die Unterstützung ist für eine Bühneneinrichtung vorgesehen, die sich im Kanton Freiburg befindet, als regional bedeutsam anerkannt ist und über professionelles Personal für die Programmgestaltung, die Technik und die Verwaltung verfügt.

Die Voraussetzungen und das Verfahren sind in den folgenden Rechtsgrundlagen beschrieben, die am Ende dieser Webseite zu finden sind:

  • Richtlinien über die Unterstützung von Gastaufenthalten zur Förderung des Bühnenschaffens

Ein Beitragsgesuch eingeben

Die Beitragsgesuche müssen mindestens drei Monate vor dem Beginn des Gastaufenthalts der Gruppe über das Online-Portal hier unten eingegeben werden.

Geben Sie Ihre Gesuche online über das Portal des Amts für Kultur ein

Rechtsgrundlagen

  • Richtlinien über die Unterstützung von Gastaufenthalten zur Förderung des Bühnenschaffens (PDF, 235.39k)
  • Formular für Ausgaben - Gastaufenthalte Bühnenschaffen (XLSX, 73.97k)

Nützliche Links

Förderinstrumente des Amts für Kultur
  • Beiträge an das professionelle Kunstschaffen
  • Fonds des Staates Freiburg für den Erwerb von Kunstwerken
  • Kulturpreis des Staates Freiburg
  • Sammlungskatalog MAHF
Direktionen / zugehörige Ämter

Amt für Kultur

Kontaktinformation

Herausgegeben von Amt für Kultur

Letzte Änderung: 02.12.2024

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