Zweck
Die berufliche Eingliederung von Freiburgerinnen und Freiburgern zu unterstützen, die kürzlich ihren Abschluss gemacht haben und daran interessiert sind, sich in den Arbeitsmarkt im Kulturbereich einzugliedern
Die Stipendien können für alle Bereiche im Zusammenhang mit kulturellen Aktivitäten vergeben werden (künstlerische Praxis, Technik, Vermittlung, Handwerk, Produktion, Verbreitung, Führung, Verwaltung, Kommunikation, Finanzen usw.).
Die Stipendien decken die gesamten Lohnkosten für die Praktikantin oder den Praktikanten. Sie beinhalten einen Betrag für die Betreuung durch das Partnerunternehmen im Kulturbereich (vorab festgelegte Pauschalen, siehe Richtlinien).
Bedingungen
Bewerben kann sich jede Person, die zum Zeitpunkt des Praktikumsbeginns die folgenden Kriterien kumulativ erfüllt:
a) Sie verfügt über einen anerkannten Berufs- oder Hochschulabschluss im Kulturbereich (z. B. EFZ als Bühnentechniker/in, Bachelor oder Master einer Fachhochschule im Bereich Kunst usw.). In Ausnahmefällen kann die Ausbildung auch in einem anderen Bereich (z. B. Verwaltung, Kommunikation, Führung usw.) absolviert worden sein, sofern die Motivation der Kandidatin oder des Kandidaten für eine langfristige Tätigkeit im Kulturbereich nachgewiesen ist (Werdegang, Interessen usw.).b) Sie hat ihren letzten Abschluss (ausser Weiterbildungen) vor höchstens 3 Jahren erworben.c) Sie ist unter 30 Jahre alt. d) Sie hat ihren Wohnsitz seit mindestens 2 Jahren im Kanton. Jahre, die aufgrund des Studienortes allenfalls ausserhalb des Kantons verbracht wurden, werden nicht angerechnet. Allerdings muss die Person in der Regel zum Zeitpunkt des Praktikumsbeginns wieder im Kanton Freiburg wohnhaft sein.
Es können nur Praktika in Kulturunternehmen unterstützt werden, die alle folgenden Kriterien erfüllen:
a) Das Kulturunternehmen ist ein Verein oder eine Stiftung privaten Rechts (GmbH, AG oder Einzelunternehmen sind nicht förderfähig).
b) Es hat seinen Sitz im Kanton Freiburg.
c) Es ist im kulturellen Bereich tätig.
d) Es verfügt über die administrativen Kapazitäten, um die Praktikantin oder den Praktikanten zu bezahlen.
e) Es verfügt über die Infrastruktur, um die Praktikantin oder den Praktikanten aufzunehmen (Arbeitsplatz usw.).
f) Es verfügt über genügend qualifizierte und ausreichende personelle Ressourcen, um die Praktikantin oder den Praktikanten zu betreuen.
Die Praktika müssen zwischen 3 und 6 Monaten in Vollzeit oder einer entsprechenden Teilzeitbeschäftigung über einen Zeitraum von maximal 12 Monaten während des in der Ausschreibung vorgesehenen Zeitraums absolviert werden.
Eine Bewerbung einreichen
- Ein Praktikant/eine Praktikantin und eine kulturelle Einrichtung einigen sich auf ein Praktikumsprojekt.
- Der/die Praktikant/in reicht eine Bewerbung auf dem Online-Portal ein, zusammen mit seinem/ihrem Lebenslauf, einer Kopie seines/ihres letzten Abschlusszeugnisses, einer Beschreibung des Projekts, einem Motivationsschreiben der kulturellen Einrichtung und einem Budget (siehe Pauschalen).
- Die Bewerbung wird vom KA im Vergleich zu den anderen eingegangenen Bewerbungen und nach Kriterien der Qualität/Durchführbarkeit und Relevanz des Praktikums geprüft.
Nächste Einreichungsfristen:
- 15. Mai 2026 für Praktika, die hauptsächlich zwischen dem 1. Juli 2026 und dem 30. Juni 2027 stattfinden
- 15. November für Praktika, die hauptsächlich zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2027 stattfinden
Rechtliche Grundlagen
Richtlinien über Stipendien für bezahlte Berufspraktika im Kulturbereich