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  • Jährlicher Beitrag an die Verwaltungskosten eines Verbands (ordentliche Subvention)

Jährlicher Beitrag an die Verwaltungskosten eines Verbands (ordentliche Subvention)

Lead

Das Amt für Kultur kann Unterstützungen für die Verwaltungskosten eines Verbands, einer Gesellschaft oder einer kulturell tätigen Gruppe bewilligen, sofern diese eine Tätigkeit ausüben, die für das kulturelle Leben des Kantons von herausragender Bedeutung ist.

Zweck

Beitrag an die jährlichen Verwaltungskosten eines Verbands, einer Gesellschaft oder einer kulturell tätigen Gruppe, sofern diese eine Tätigkeit ausüben, die für das kulturelle Leben des Kantons von herausragender Bedeutung ist.

Voraussetzungen und Verfahren

Die Unterstützung ist für Organisationen vorgesehen, die eine Tätigkeit ausüben, welche für das kulturelle Leben des Kantons von herausragender Bedeutung ist, und die eine mehrjährige regelmässige Tätigkeit nachweisen können.

Normalerweise wird ein neuer ordentlicher Subventionsbeitrag nur an einen Dachverband gewährt, der auf kantonaler Ebene tätig ist.

Die Voraussetzungen und das Verfahren sind in den folgenden Rechtsgrundlagen beschrieben, die am Ende dieser Webseite zu finden sind:

  • Artikel 10 des Reglements vom 10. Dezember 2007 über die kulturellen Angelegenheiten (KAR) 

Ein Beitragsgesuch eingeben

Die Beitragsgesuche müssen spätestens am 30. Juni des betreffenden Jahres über das Online-Portal hier unten eingegeben werden.

Geben Sie Ihre Gesuche online über das Portal des Amts für Kultur ein

Rechtsgrundlagen

Reglement über die kulturellen Angelegenheiten (KAR)

Nützliche Links

Förderinstrumente des Amts für Kultur
  • Ausserordentliche Subventionen für kulturelle Veranstaltungen
  • Ausstellungen im MAHF und Espace
  • Kultur & Schule
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  • Was ist dort los?
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Direktionen / zugehörige Ämter

Amt für Kultur

Kontaktinformation

Herausgegeben von Amt für Kultur

Letzte Änderung: 11.12.2024

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