Nebst den Bedingungen für das EFZ E-Profil müssen BM-Lernende das Qualifikationsverfahren der BM durchlaufen und auch dessen Bestehensbedingungen erfüllen.
Das Qualifikationsverfahren am Ende der Ausbildung setzt sich wie folgt zusammen:
Schulische Lehrabschlussprüfung (Teil BM)
- 1. Landessprache (Deutsch): schr. u. mündl. Prüfung 50% sowie Erfahrungsnote¹ 50%
- 2. Landessprache (Französisch): schr. u. mündl. Prüfung 50% sowie Erfahrungsnote¹ 50%
- Dritte Sprache (Englisch): schr. u. mündl. Prüfung 50% sowie Erfahrungsnote¹ 50%
- Mathematik: schr. Prüfung 50% sowie Erfahrungsnote¹ 50%
- FRW: schr. Prüfung 50% sowie Erfahrungsnote¹ 50%
- WiRe: schr. Prüfung 50% sowie Erfahrungsnote¹ 50%
- Geschichte und Politik: Erfahrungsnote¹ (= Durchschnitt Zeugnisnoten 2. und 3. Jahr) 100%
- Umwelt und Technik: Erfahrungsnote¹(= Durchschnitt Zeugnisnoten 1. und 2. Jahr) 100%
- Interdiszip. Arbeiten: IDAF 50% (Erfahrungsnote) und IDPA 50%
¹ = Durchschnitt aller Semesterzeugnisnoten
Schulische Lehrabschlussprüfung (Teil EFZ)
- Projektarbeiten: Durchschnitt 3 Vertiefen und Vernetzen (V+V) 50% und Selbstständige Arbeit (SA) 50%
- IKA (Abschluss im 2. Lehrjahr): schr. Prüfung 50% sowie Erfahrungsnote (= Durchschnitt aller Zeugnisnoten in diesem Lernbereich) 50%
Die schulische Lehrabschlussprüfung ist bestanden, wenn alle nachfolgenden Kriterien erfüllt sind:
- Gesamtnote beträgt mindestens 4.0
- nicht mehr als zwei ungenügende Fachnoten
- die Summe der Fachnotenabweichungen von 4.0 nach unten beträgt nicht mehr als 2.0 Noteneinheiten
Betrieblicher Teil
- Berufspraxis – schriftliche Prüfung (Gewichtung 1/4)
- Berufspraxis – mündliche Prüfung (Gewichtung 1/4)
- Erfahrungsnote betrieblicher Teil (Gewichtung 1/2), die Note ergibt sich aus dem Durchschnitt der 6 Arbeits- und Lernsituationen (ALS) und der 2 Prozesseinheiten (PE) (oder 2 Kompetenznachweise)
Die betriebliche Teil des QV ist bestanden, wenn:
- die Note 4.0 oder höher ist, und
- nicht mehr als eine Fachnote des betrieblichen Teils ungenügend ist, und
- keine Fachnote des betrieblichen Teils unter 3.0 liegt.
Zertifikat
Wer sowohl die schulische (gemäss Kriterien des E-Profils und der Berufsmaturität als auch die betriebliche Prüfung mit Erfolg bestanden hat, erhält sowohl das eidgenössische Berufsmaturitätszeugnis als auch das Fähigkeitszeugnis als Kauffrau/Kaufmann.
Berechnungsbeispiel Qualifikationsverfahren BM1
Weitere Informationen unter
SBFI - Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (Anerkennung von Fremdsprachendiplomen)
Antrag zur Anerkennung von Fremdsprachendiplomen
Berufsbildungsamt Freiburg (BBA) (Weisungen, Einschreibungen, Nachteilsausgleich, Vorgehen für Kandidaten bei einem nichtbestandenen Qualifikationsverfahren, Duplikatsgesuch)