Verfahren
- Informieren Sie sich über die Mindestanforderungen für die betreffende Tierhaltung.
- Bestätigt sich Ihre Vermutung, füllen Sie das Online-Formular aus. Bitte füllen Sie das Formular so gut wie möglich aus, da nur vollständige und aussagekräftige Meldungen weiterarbeitet werden können.
- Das Amt für Veterinärwesen wird Ihre Meldung bearbeiten und wenn nötig weitere Schritte einleiten. Aus Gründen des Datenschutzes können wir Ihnen keine Auskünfte über das weitere Vorgehen erteilen.
- Lärmbelästigung (z.B. Hundegebell, Gackern und Krähen von Huhn und Hahn ohne Verdacht auf Verstoss gegen das Tierschutzgesetz) fällt nicht in die Zuständigkeit des Veterinäramtes. Lärmbelästigungen durch Tiere sind über das kantonale Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch (SGV 31.1) geregelt.
- Wichtiger Hinweis: Formulieren Sie die Angaben so, dass bei einer Akteneinsicht durch betroffene Parteien keine Rückschlüsse auf Ihre Person möglich sind.
Meldeformular für Fälle von Misshandlungen von Tieren
Erfahren Sie mehr über den Datenschutz dieses Formulars.
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