Ehe für alle
Seit dem 1. Juli 2022 können gleichgeschlechtliche Paare heiraten. Seither können in der Schweiz keine neuen eingetragenen Partnerschaften mehr begründet werden. Den Paaren steht einzig die Ehe offen.
Paare, die unter altem Recht eine eingetragene Partnerschaft eingegangen sind, können sich entweder trauen lassen (siehe Eheschliessung) oder beantragen, dass ihre eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umgewandelt wird, indem beide Partnerinnen oder Partner eine Erklärung vor einer Zivilstandsbeamtin oder einem Zivilstandsbeamten ihrer Wahl abgeben. Auf Antrag kann die Umwandlungserklärung im Trauungslokal in Anwesenheit von Zeuginnen oder Zeugen in einer der Eheschliessung ähnlichen Zeremonie entgegengenommen werden.