Der Kanton Freiburg hat die Organisation und den Stand der Arbeiten zur Konkretisierung der eidgenössischen Pflegeinitiative vorgestellt. Unter dem gemeinsamen Vorsitz der Staatsräte Olivier Curty und Philippe Demierre sind drei Direktionen an der vom Staatsrat eingerichteten Projektorganisation beteiligt: die Volkswirtschafts- und Berufsbildungsdirektion (VWDB), die Direktion für Gesundheit und Soziales (GSD) und die Direktion für Bildung und kulturelle Angelegenheiten (BKAD). Die Arbeiten haben 2021 unter der Leitung der GSD begonnen. In diesem Rahmen wurde die Hochschule für Gesundheit (HfG-FR) damit beauftragt, die wichtigsten Faktoren für eine längere Berufsverweildauer von Pflegefachpersonen und Fachpersonen Gesundheit zu ermitteln (Bericht der HfG-FR). Ein weiterer Auftrag ging an das Schweizerische Gesundheitsobservatorium (Obsan) zur Ermittlung des Nachwuchsbedarfs in der Pflege.
Ausbildungsoffensive
Laut dem Obsan-Bericht sollte der Kanton jährlich 150 Studierende in Pflege ausbilden. Für die Zielerreichung analysierte die HfG die Einflussfaktoren auf die Attraktivität und die Zugänglichkeit des Studiums. Auf dieser Grundlage werden gezielte Massnahmen eingeführt, z. B. neue Orte für die praktische Ausbildung, Teilzeitausbildung, oder Einführung asynchroner Unterrichtstage (ein unterrichtsfreier Tag pro Woche).
Die BKAD stellte als weitere Massnahme das Pflegestipendium für Personen im Alter von 25 bis 50 Jahren mit Wohnsitz im Kanton Freiburg vor. Das Stipendium wird für eine Ausbildung an einer Freiburger oder ausserkantonalen Fachhochschule oder Höheren Fachschule im Pflegebereich gewährt, die zwischen 2024 und 2029 beginnt. Dank des Stipendiums sollen die Stipendienempfängerinnen und -empfänger ihre Ausbildung absolvieren und dabei den persönlichen Lebensunterhalt bestreiten können.
Verschiedene staatliche und institutionelle Partnerinnen und Partner haben gemeinsam einen Vorschlag für eine Ausbildungspflicht erarbeitet. Sie soll allen voran die Steuerung der Pflegeausbildung– einschliesslich der beruflichen Grundbildung – stärken und eine Gleichbehandlung hinsichtlich Ausbildungsanstrengungen der Institutionen anstreben. Gemeinsam mit einem Gesetzesentwurf wird der Vorschlag dem Staatsrat im Herbst zur Genehmigung für die Vernehmlassung unterbreitet.
Weiter hat der Kanton diesen Sommer die Beiträge des Bundes beantragt. Sie sollen zur teilweisen Finanzierung der Pflegestipendien und zur Unterstützung der Ausbildungsanstrengungen der Institutionen eingesetzt werden. Dem Kanton Freiburg steht grundsätzlich während acht Jahren ein Richtbetrag von 1 382 000 Franken/Jahr zu, wobei sich der Bundesbeitrag maximal auf die Hälfte der vom Kanton getragenen Kosten belaufen darf.
Arbeitsbedingungen
Der Staat nahm Ende August an der Vernehmlassung zum Vorentwurf des Bundesgesetzes über die Arbeitsbedingungen in der Pflege (BGAP) und zum Vorentwurf zur Änderung des Gesundheitsberufegesetzes (GesBG) teil. Ein partizipativer Prozess mit den betroffenen Partnerinnen und Partnern führte dabei zur Stellungnahme des Staates.
Auf Grundlage des HfG-Berichts hat der Kanton mit dem HFR und FNPG eine Massnahme für bessere Arbeitsbedingungen und bessere Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf erarbeitet, die ab dem Herbst vom Staat finanziert wird. Im Rahmen dieser Massnahme werden beide Institutionen mobile Pflegebereitschaftsdienstteams (MPB) einrichten. Die Pflegefachpersonen dieser Teams werden entsprechend ihrem monatlichen Dienstplan einer Abteilung zugeteilt, so dass sie bei hoher Arbeitsbelastung wegen unvorhergesehener Entwicklungen oder Personalabwesenheiten einspringen können. So soll verhindert werden, dass Pflegekräfte an ihren freien Tagen kurzfristig zurückbeordert und Betten aufgrund von Personalmangel «geschlossen» werden. Die Massnahme wird im Hinblick auf ihre Auswirkungen evaluiert. Für eine staatliche Unterstützung der MBP müssen die Institutionen die Dienstpläne der Pflegeteams mindestens vier Wochen im Voraus festlegen.
Im Zusammenhang mit den verschiedenen Empfehlungen des HfG-Berichts fördert das FNPG die Karriereplanung und unterstützt die Einführung der neuen Ausbildung in Advanced Nursing Practice auf Masterstufe. Mit der Co-Verantwortung für den CAS Psychiatrie Westschweiz gewährleistet es zudem ein Professionalisierungsangebot für sein Pflegepersonal und das der Freiburger und Westschweizer Partnerinnen und Partner. Das FNPG baut darüber hinaus das Programm zur Gesundheitsförderung mit zahlreichen Mitarbeitendenangeboten aus; die Angebote basieren auf Empfehlungen einer internen, multidisziplinären und berufsübergreifenden Arbeitsgruppe.
Auch das HFR arbeitet aktiv an der Umsetzung mehrerer Empfehlungen des HfG-Berichts: 2022 führte es ein Modell zur Einrichtung eines Betreuungsteams ein, das sich die Zuständigkeiten für Management, Klinik und Ausbildung der Pflegeteams aufteilt. Dadurch wird die Teamleitung optimiert, und gleichzeitig ergeben sich attraktive Karrierechancen. Im Bereich Weiter- und Fachausbildung stellt das Berufsbildungszentrum Pflege (BBZ) des HFR ein vielfältiges Angebot bereit. Seit diesem Jahr erhalten ausserdem alle Pflegefachpersonen gezielte Weiterbildungsvorschläge, womit der gleichberechtigte Weiterbildungszugang sichergestellt ist. Im Bereich Teamkultur führte das HFR im Jahr 2023 das institutionelle Projekt TeamSTEPPS ein, das Instrumente für die Zusammenarbeit im Team bereitstellt. Zur Förderung der Karrierechancen in der Pflege organisiert die GSD mit den wichtigsten institutionellen Partnerinnen und Partnern am 3. Oktober 2024 das Symposium Advanced Nursing Practice.
Weitere Informationen
- Umsetzung der Pflegeinitiative
- SYMPOSIUM Advanced Nursing Practice
- Umsetzung der Pflegeinitiative
- Rapport OBSAN 2023 – Besoin de relève dans le domaine des soins et de l’accompagnement dans le canton de Fribourg
- Rapport HEdS 2023 – Identification des facteurs permettant de rester plus longtemps dans la profession infirmière ou ASSC