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Neue Richtlinien für die vorschulischen Betreuungseinrichtungen

  • Medienmitteilung

Auf Anfrage des Freiburger Gemeindeverbandes hat die Direktion für Gesundheit und Soziales die Richtlinien und Standards für die Institutionen und Einrichtungen zur Betreuung von Kindern revidiert. Die neuen "Richtlinien für die vorschulischen Betreuungseinrichtungen" werden im Mai 2017 in Kraft treten und umfassen mehrere Änderungen, insbesondere bezüglich der Altersbestimmung der Gruppen in den vorschulischen Betreuungseinrichtungen und den Betreuungsschlüssel in den Krippen.

Veröffentlicht am 03. Mai 2017 - 14h30

Die Revision der vom Staat für die Gemeinden festgelegten Normen und Standards wurde vom Vorstand des Freiburger Gemeindeverbandes während den Diskussionen zu den Struktur- und Sparmassnahmen 2013?2016 des Staates beantragt. Daraufhin wurde eine Kommission aus Vertreterinnen und Vertretern des Staates und der Gemeinden geschaffen. In diesem Rahmen startete der Prozess zur Revision der 2010 verfassten, kantonalen Normen und Empfehlungen für die Einrichtungen für Kinder im Vorschulalter. Die neuen Normen und Standards wurden in eine breite Vernehmlassung gegeben und sind nun in den "Richtlinien für die vorschulischen Betreuungseinrichtungen" zusammengefasst.

Sie betreffen verschiedene Betreuungsstrukturen: Krippen, Tagesfamilien, Kinderhorte, Hütedienste, Ateliers/Spielgruppen, Ecole Maternelle und Jardin d'enfants. Mit den neuen Richtlinien wird auch eine neue Betreuungsstruktur eingeführt: die Natur-Spielgruppe. Die Richtlinien regeln namentlich die Bedingungen der Betreuung, die sozialpädagogischen Ziele, die Öffnungszeiten, das Alter der betreuten Kinder und die Ausbildungsanforderungen an das Personal. Die Einrichtungen haben ab dem 1. Mai 2017 zwei Jahre Zeit, ihre Organisation den neuen Richtlinien anzupassen.

Mehrere Änderungen

Eine wichtige Änderung betrifft das Alter der Kinder in den vorschulischen Betreuungseinrichtungen im Zusammenhang mit dem neuen Gesetz über die obligatorische Schule (SchG): In den vorschulischen Betreuungseinrichtungen werden künftig nicht mehr Kinder von null bis sechs Jahren aufgenommen, sondern von null bis vier Jahren, mit von Fall zu Fall möglichen Erweiterungen.

Für die Krippen wurde der Betreuungsschlüssel überarbeitet: Bei den Zwei- bis Vierjährigen werden neu sieben Kinder von einer Person betreut (vorher sechs), bei den Vier- bis Sechsjährigen ist eine Person nunmehr für die Betreuung von zwölf Kindern zuständig (vorher acht). Die Personaldotation wird anhand der tatsächlich vorliegenden Stundenverträge der Einrichtungen berechnet, um alle Gegebenheiten der Praxis zu berücksichtigen.

Tageseltern dürfen in der Schulzeit höchstens acht Kinder gleichzeitig betreuen (einschliesslich Kinder der betreuenden Person), davon dürfen maximal vier Kinder im Vorschulalter sein. Bisher galt eine Höchstzahl von sechs Kindern. In den Schulferien können hingegen weiterhin maximal sechs Kinder gleichzeitig betreut werden, diesbezüglich gibt es somit keine Änderung gegenüber den alten Richtlinien.

Weitere Neuerung: Die verantwortlichen Personen der Einrichtung müssen ebenfalls einen erweiterten Strafregisterauszug einreichen.

 

Einige Zahlen

Anzahl bewilligter Krippenplätze (Stand 1. April 2017):

Statistik je Bezirk Anzahl Krippenplätze
Broye 38
Glane 88
Greyerz 312
See 162
Saane 919
Sense 134
Vivisbach 78
Total 1731


Zur Zeit zählt der Kanton Freiburg 61 Krippen. Dreizehn Eröffnungsprojekte für Krippen werden geprüft.

Am 31. Dezember 2016 zählte der Kanton Freiburg 134 bewilligte Betreuungseinrichtungen mit beschränkter Öffnungszeit (Ecoles maternelles, Spielgruppen usw.), 9 Tageselternvereinigungen mit 630 Tageseltern und 91 selbständige Tagesmütter.

Richtlinien-für-die-vorschulischen-Betreuungseinrichtungen_2017_DE.pdf (PDF, 290.94k)
Hauptbild
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Herausgegeben von Direktion für Gesundheit und Soziales

Letzte Änderung: 03.05.2017 - 14h30

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