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  • Ein Plan für die Gleichstellung von Frau und Mann in der kantonalen Verwaltung

Ein Plan für die Gleichstellung von Frau und Mann in der kantonalen Verwaltung

  • Medienmitteilung

Der Staatsrat hat einen Plan mit 25 Massnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann in der kantonalen Verwaltung vorgesehen. Dieser Plan entstand aus einer Zusammenarbeit zwischen allen Direktionen und basiert auf konkreten Bedürfnissen der höheren Kader und Mitarbeitenden. Zum Plan gehört ausserdem eine statistische Analyse, die ein aktuelles Bild der Situation der Gleichstellung in der kantonalen Verwaltung liefert.

Veröffentlicht am 08. Juni 2016 - 14h15

Mit seinem Plan für die Gleichstellung von Frau und Mann in der kantonalen Verwaltung (PGKV) setzt sich der Staatsrat für die Gleichstellung von Frau und Mann ein. Ausserdem will er dadurch seinen Mitarbeitenden gute Arbeitsbedingungen bieten, gut ausgebildetes Personal gewinnen und halten und so die Qualität und die gute Funktionsweise seiner Dienstleistungen stärken.

Der PGKV beinhaltet fünf strategische Ziele, die im Mai 2012 vom Staatsrat genehmigt wurden. Um diese umzusetzen, hat eine von Staatsrätin Anne-Claude Demierre angeleitete Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern aller Direktionen, des Amtes für Personal und Organisation (POA), des Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann und für Familienfragen (GFB), der Universität und der Hochschulen des Kantons Freiburg, 25 Massnahmen ausgearbeitet. Diese Massnahmen sind das Ergebnis eines breit angelegten, partizipativen Vorgehens innerhalb der Kantonsverwaltung. Nachdem die Arbeitsgruppe die von den verschiedenen Parteien vorgebrachten Bedürfnisse analysiert hatte, hat sie die Massnahmen ausgearbeitet und nach ihrer Wichtigkeit eingeordnet.

Die Massnahmen sollen der Sensibilisierung, der Information, der Bildung, der Beratung oder noch dem Austausch dienen. Mit der ersten Massnahme des PGKV sollen z. B. die Personen, die Personal für den Staat Freiburg rekrutieren, dahingehend ausgebildet werden, dass sie bei der Rekrutierung namentlich die Aspekte im Zusammenhang mit der Gleichstellung berücksichtigen. Eine andere Massnahme sieht vor, dass bei der Rekrutierung und der Festlegung des Lohnes auch nicht-berufliche Erfahrungen berücksichtigt werden, oder dass 100%-Stellen auch für einen tieferen Beschäftigungsgrad in Frage kommen und die konkrete Möglichkeit eines Jobsharings geprüft wird. Führungskräfte können eine Ausbildung in Management absolvieren, damit sie lernen, wie sie Verantwortung, Teilzeit und Absenzen aufgrund eines Mutterschaftsurlaubes unter einen Hut bringen können. Ein weiteres Angebot ist in Planung: Ein Abonnement für den Staat bei einem Dienst für die notfallmässige Betreuung der Kinder der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Rotkäppchen vom Roten Kreuz).

Parallel dazu werden interne und externe Instrumente und Werkzeuge auf Intranet und durch regelmässige Aktionen innerhalb der Verwaltung gebündelt. So werden z. B. ein Verzeichnis von Beispielen der Guten Praxis, die angeben, wie man im Bewerbungsverfahren Personen des untervertretenen Geschlechts anziehen kann, oder noch das Tool "Pro-égalité" des Hochschulinstituts IDHEAP zum Einsatz kommen.

Der Entscheid des Staatsrates, den PGKV zu erarbeiten und schliesslich auch umzusetzen, beruht auf einem Postulat vom 7. Mai 2008 (P2032.08, TGR S. 804). Er stützt sich dabei auf seinen Bericht Nr. 252 vom 17. Mai 2011, auf eines der Ziele der Herausforderung Nr. 3 des Regierungs-programms und auf den Finanzplan der Legislaturperiode 2007-2011 sowie auf Artikel 4 Bst. d des Gesetzes vom 17. Oktober 2001 über das Staatspersonal (StPG). Dort steht namentlich: "Ziel der Personalpolitik ist es, die Personalressourcen des Staates optimal zur Geltung zu bringen. Sie beruht auf folgenden Grundsätzen: [...] d) "Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Frau und Mann".

Zum PGKV gehört auch eine statistische Analyse, die ein aktuelles Bild der Situation liefert. Diese macht deutlich, dass 27 % der Amtsvorsteherinnen und Amtsvorsteher und ein Drittel der höheren Kader Frauen sind. Frauen arbeiten ausserdem oft Teilzeit und ihr Beschäftigungsgrad hängt massgeblich vom Alter des jüngsten Kindes ab. Die Männer hingegen arbeiten mehrheitlich Vollzeit, und das Alter des jüngsten Kindes scheint darauf keinen Einfluss zu haben.

  • 160510_PEAC_plan-d'action_DE.pdf (PDF, 1.87MB)
  • 160106_BEF_Egalité-Etat_analyse-statistique_D.pdf (PDF, 1.43MB)
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Herausgegeben von Direktion für Gesundheit und Soziales

Letzte Änderung: 01.06.2023 - 11h28

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