Am 25. März 2024 hat der Grosse Rat auf Antrag des Staatsrats die Motion 2022-GC-216 «Einführung einer kantonalen Jugendsession ins Jugendgesetz» mit 94 zu 1 Stimmen angenommen. Die Motion sieht eine Änderung des Jugendgesetzes vor, um die Organisation, die Begleitung, die administrative Unterstützung und die Förderung der kantonalen Jugendsession sicherzustellen.
Die vorgeschlagene Gesetzesänderung soll den langfristigen Bestand der Jugendsession durch eine staatliche Unterstützung gewährleisten. Die vorgesehenen finanziellen Mittel – Fr. 35 000.- pro Session, verteilt auf zwei Jahre – sichern ihre Kontinuität, stärken die Repräsentativität der teilnehmenden Jugendlichen und festigen ihren zweisprachigen Charakter.
Dokumente
- Gesetz zur Änderung des Jugendgesetzes PDF, 131.43k
- Botschaft 2025-DSAS-28 PDF, 222.71k
- Vernehmlassung - Gesetzesvorentwurf zur Änderung des Jugendgesetzes - Korrespondenz PDF, 177.12k
- Eingeschränkte Vernehmlassung: Vorentwurf zur Änderung des Jugendgesetzes - Liste der Vernehmlassungsadressaten PDF, 302.11k